In Zeiten eines dynamischen Immobilienmarktes haben amtliche Daten einen besonders hohen Stellenwert.
Ab sofort können Dorstener, Gladbecker und Marler Bürger den kostenlosen, „amtlichen“ Immobilien-Preis-Kalkulator des örtlichen Gutachterausschusses im Internet nutzen.
Realistische Durchschnittspreise
Der Kalkulator berechnet auf Basis der in 2021 tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser realistische Durchschnittspreise anhand individueller Merkmale. Hierfür wurden insgesamt rund 5.600 Datensätze aus der Kaufpreissammlung statistisch untersucht, um mittels multipler Regressionsanalysen die wertrelevanten Einflussgrößen, wie zum Beispiel Lage, Alter, Größe, Zustand, herauszufiltern und für den Immobilien-Preis-Kalkulator aufzubereiten.
Keine fundierte Werteermittlung wie bei Verkehrswertgutachten
Mit individuellen Angaben wie beispielsweise Baujahr und Wohnfläche können Interessierte jetzt online ihr Objekt berechnen lassen. Dörthe Schmidt, Vorsitzende des gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl erläutert: „Dies ersetzt natürlich keine fundierte Wertermittlung wie bei Verkehrswertgutachten, stellt aber eine sehr schnelle und zuverlässige Methode dar, um ein Gefühl für realistische Größenordnungen zu bekommen. Diese neuen Immobilienrichtwerte werden auf einer digitalen Karte dargestellt und beschreiben ein fiktives Durchschnittsobjekt. Und im Gegensatz zu anderen Internetangeboten liegen den amtlichen Immobilienrichtwerten tatsächlich abgeschlossene Kauffälle zugrunde, keine Schätzungen, keine Angebotsdaten und keine abstrakten Algorithmen.“

Foto: Gutachterausschuss Dorsten
Einfache Handhabung
Auf der landesweiten Internetplattform www.boris.nrw.de wurden die neuen Immobilienrichtwerte bereits veröffentlicht. Die Handhabung ist einfach: Adresseingabe, Auswahl des Teilmarktes Eigentumswohnung oder Ein- und Zweifamilienhäuser und Klick auf das rote Symbol „Immobilienpreis-Kalkulator öffnen“, individuelle Merkmale eingeben – fertig, das Ergebnis ist als PDF druckbar.
Die neuen Immobilienrichtwerte (für bebaute Grundstücke) werden künftig wie Bodenrichtwerte (für unbebaute Grundstücke) jährlich angepasst und jeweils bis zum 31.03. des Jahres veröffentlicht.




























