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Grillen bleibt im Bürgerpark erlaubt

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Damit es sicher bleibt muss einiges befolgt werden. Foto: Archiv

Auf Maria Lindenhof bleibt der Grillspaß mit Eigenverantwortung und Vorsicht erlaubt. Es gelten aber einige Spielregeln, die einzuhalten sind.

ie außergewöhnliche Hitze in Verbindung mit anhaltender Trockenheit sorgt für eine deutlich erhöhte Brandgefahr in Wäldern und auch auf ausgedörrten Wiesen. Die Stadt Dorsten hat entschieden, das Grillen im Bürgerpark Maria Lindenhof grundsätzlich weiterhin zu erlauben. Die Brandgefahr entsteht ja nicht durch die außergewöhnliche Hitze, sondern durch die Trockenheit, die unter Umständen bis in den Herbst wiederkehrend und anhaltend sein könnte – auch wenn die Temperaturen ansonsten wieder sinken.

Zugleich bittet die Stadt aber um ein Höchstmaß an Eigenverantwortung und Vorsicht, wenn tatsächlich ein Grill angezündet wird. Folgende Spielregeln sind zwingend zu beachten:

Einige Hinweise denen man beim Grillen folgen solle:

  • Zulässig ist das Grillen ausschließlich auf den ausgewiesenen Grillplätzen (graue Betonscheiben).
  • Es dürfen nur Grills mit „Füßen“ benutzt werden, die Abstand zum Boden einhalten.
  • Im weiteren Umfeld des Bürgerparks (Kanalufer, Lippeauen) sind Grillen und auch die Benutzung von Shishas verboten. Die Lippeauen sind ein streng geschütztes Naturschutzgebiet!
  • Immer darauf achten, dass keine glühenden Kohlen auf den Boden fallen.
  • Bei Wind und Funkenflug muss der Grill dafür umgehend gelöscht werden.
  • Ein Eimer Wasser sollte bereitstehen, um im Notfall einen beginnenden Flächenbrand sofort zu löschen. Auch ein klatschnasses Badetuch, leicht in einer Plastiktüte zu transportieren und feucht zu halten, leistet im Notfall gute Dienste.
  • An den Grillplätzen gibt es dabei (noch) keine feuerfesten Aschetonnen. Die Grillasche ist darum sorgfältig mit Wasser zu löschen und auf Glutnester zu kontrollieren.
  • Vor dem Verlassen der Grillplätze wird jeglicher Abfall ordentlich entsorgt.

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