Die Geflügelpest ist im Kreis Recklinghausen ausgebrochen, deshalb gilt ab sofort die Stallpflicht. Aktuell sind Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl betroffen. Geflügelhalter im restlichen Kreisgebiet und in Herne sollten sich darauf vorbereiten.
Nach dem Auftreten der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Bottrop-Kirchhellen gilt ab sofort in Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl Stallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist, die Überwachungszone, in der sich beide Städte befinden. Teile von Dorsten befinden sich auch in der Schutzzone. Geflügelhalter in den anderen kreisangehörigen Städten sowie in der Stadt Herne sollten Vorkehrungen treffen, um im Notfall ihre Tiere kurzfristig sicher unterbringen zu können.
Ob eine Geflügelhaltung in den betroffenen Bereich gehört, können Halter auf einer interaktiven Karte überprüfen. Dort ist auch eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selbst kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten.
Stallpflicht auch für Hausgeflügel
Die Stallpflicht bei der Geflügelpest für Hausgeflügel gilt im Kreis Recklinghausen und in Herne für konventionelle Betriebe und Biobetriebe. Auch private Halter von Hausgeflügel sind von der Stallpflicht betroffen.
Entsprechend der ab sofort geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halter von Geflügel in den entsprechenden Bereich, mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (z. B. Schutzvorrichtung, Voliere).
Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind
Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken werden, das für Wildvögel erreichbar ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. So soll die Verbreitung der Geflügelpest verhindert werden.
Geflügelbestand bei der Tierseuchenkasse melden
Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden Halter auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung per E-Mail oder per Fax, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.
Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist zuständig für alle Veterinärangelegenheiten im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Herne.




























