Entgegen der Aussagen der Firma Meiering, Schmeddinghoffstr.27 aus Bocholt fordert die Stadt Dorsten Anlieger von Straßen aktuell nicht auf, eine Dichtheitsprüfung an den hauseigenen Abwasserleitungen vorzunehmen.
Hausbesitzer, insbesondere jene, die im Wasserschutzgebiet wohnen, haben eine grundsätzliche Selbstverpflichtung, ihre Abwasserleitungen instand zu halten, dies kann mit einer sogenannten Funktionsprüfung sichergestellt werden.
Die Stadt Dorsten möchte an dieser Stelle allerdings darauf hinweisen, dass wir aktuell keine entsprechenden Schreiben an Hausbesitzer verschickt haben. Wir raten daher zur Vorsicht im Umgang mit Werbemethoden von Firmen, die den Anschein erwecken, eine hoheitliche Kontrolle stünde umgehend ins Haus.
Weitergehende Informationen zum Thema und wichtige links, auch zu Infos über sogenannte „Kanalhaie“ sind auf der Homepage der Stadt Dorsten unter
www.dorsten.de/Verwaltung
veröffentlicht, Auskunft im Tiefbauamt über Annette Gros, Telefon 02362 66-5418.
Anlage: Werbeschreiben der Firma Meiering
zur Info:
Ein Vertreter der Firma lief gestern durch die ganze Innenstadt und verteilte das Schreiben. Dabei kam er auch in die Stadtinfo.
Informationen zur Kanalbaumaßnahme:
Aus Anlass der Kanalbaumaßnahme weise ich darauf hin, dass die Hausanschlussleitungen regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen sind. Zu diesem Zweck ist es unumgänglich, auf jedem privaten Grundstück – im unmittelbaren Bereich der Grundstücksgrenze – einen Kontrollschacht zur Verfügung zu haben.
Sollte sich auf Ihrem Grundstück noch kein Kontrollschacht befinden, bitte ich Sie, diesen unter Beachtung der Entwässerungssatzung der Stadt Dorsten und der DIN 1986 nunmehr anzulegen.
Hierzu verweise ich auf die entsprechende Bestimmung in § 13 Abs. 3 der Satzung:
“Für jede Grundstücksanschlussleitung hat der Grundstückseigentümer einen Kontrollschacht auf dem privaten Grundstück anzulegen. Die Errichtung des Schachtes kann in begründeten Fällen auch nachträglich eingefordert werden. Die Lage und Ausführung des Kontrollschachtes bestimmt die Stadt. Der Kontrollschacht ist mit einem Mindestdurchmesser von 0,40 m auszuführen, nicht mehr als 2,0 m von der Grundstücksgrenze entfernt anzulegen und mit einer belüfteten Abdeckung zu versehen. Er darf nicht überdeckt werden und muss jederzeit zugänglich sein. Zwischen dem Kontrollschacht und der öffentlichen Abwasseranlage darf keine Einleitung erfolgen.”
In Dorsten ist durch die Entwässerungssatzung die Höhe der Rückstauebene auf Oberkante Straße an der Anschlussstelle (i.d.R. die Grundstücksgrenze) festgelegt. Ich möchte Sie bitten, Ihre Rückstausicherung auf Funktion zu prüfen, und sollten Sie bisher keine Rückstausicherung haben, empfehle ich Ihnen diese, entsprechend den anerkannten Normen, nachzurüsten.
Alle auf Ihrem Grundstück anfallenden Arbeiten sind von Ihnen und zu Ihren Lasten zu veranlassen. Durch die Kanalbauarbeiten im öffentlichen Raum entstehen für Sie keine Kosten. Zudem beteiligt sich der Kanalbau innerhalb der Kanaltrasse auch an den Fahrbahnkosten. Dadurch verringert sich der auf die Anlieger umzulegende Aufwand für die Fahrbahn erheblich. Die gemeinsame Ausführung von Baumaßnahmen aus verschiedenen Bereichen mit unterschiedlichen Kostenträgern ist die wirtschaftlichste Vorgehensweise und daher unumgänglich.