Affenpocken: Eilantrag gegen Anordnung einer 21-tägigen Quarantäne für Mitbewohner trotz Impfung erfolglos
Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben.
Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ändere an der Entscheidung auch die zwischenzeitlich erfolgte Impfung nichts daran. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom Mittwoch (10.8.22) entschieden und den gegen die Quarantäneanordnung gerichteten Antrag im Eilverfahren abgelehnt.
Das Gericht hat sich in der Begründung seiner Entscheidung auf die Erkenntnisse und Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Affenpocken gestützt und ist dessen wissenschaftlicher Beurteilung gefolgt.
Danach stuft das RKI Mitbewohner von Personen mit einer Affenpocken-Diagnose, die während der infektiösen Phase des Patienten mindestens eine Nacht in der Wohnung verbracht haben und deshalb u.a. möglicherweise infektiösem Material wie etwa Haushaltsgegenständen ausgesetzt waren, als Kontaktpersonen der Expositionskategorie 3 ein.
Hohes Übertragungsrisiko
Für die im gleichen Haushalt lebende Person bestehe laut RKI ein hohes Übertragungsrisiko und empfiehlt deshalb eine häusliche Quarantäne von 21 Tagen. Zwar habe sich der Antragsteller unmittelbar nach der bestätigten Diagnose seines Mitbewohners impfen lassen. Dennoch hat das Verwaltungsgericht die Stadt Düsseldorf in ihrer Entscheidung darin bestätigt, die Quarantänezeit trotz Impfung nicht zu verkürzen.
Impfstoff Imvanex/Jynneos
Begründung: Der Impfstoff Imvanex/Jynneos sei in der EU derzeit noch nicht zur Anwendung gegen Affenpocken zugelassen. Zudem lägen bezüglich der Wirksamkeit dieses Impfstoffs gegen Affenpocken keine öffentlichen Daten. Darüber hinaus sei Schutzwirkung von Imvanex/Jynneos gegen Pocken- und Affenpocken-Infektionen und Erkrankungen noch nicht untersucht.
Jedenfalls führe eine Abwägung der betroffenen Grundrechte und Rechtsgüter zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems die dreiwöchige Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit rechtfertige.
Sind Affenpocken ansteckend?
Da eine Ansteckung mit Affenpocken nur bei engem Kontakt zu Infizierten sowie über gemeinsam genutzte Gegenstände und Oberflächen möglich ist, sollte der Kontakt zu Erkrankten oder zu Kontaktpersonen vermieden werden (Quelle RKI)
Mittlerweile wurden 2.352 Affenpockenfälle aus 16 Bundesländern (Stand 25.07.2022) an das Robert Koch Institut (RKI) übermittelt.