StartNRWAlle Kinder dürfen ab 8. Juni wieder in die Kitas

Alle Kinder dürfen ab 8. Juni wieder in die Kitas

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Kindergärten starten „eingeschränkten Regelbetrieb“ mit reduzierten Betreuungszeiten

Elternbeiträge für Juni und Juli werden gesenkt

„Dass die Kitas ab dem 8. Juni wieder für alle Kinder öffnen können, ist für alle Eltern sicher eine gute Nachricht, auch wenn der Infektionsschutz weiterhin Einschränkungen nötig macht“, sagt Bürgermeister Tobias Stockhoff. Wie bei Ausbruch der Corona-Krise vor zweieinhalb Monaten hat die Stadt auch für den Neustart einheitliche Dorstener Regelungen mit den Vertretern der Kita-Träger abgestimmt.

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Vertreter der Kirchen, der Stadt der Lebenshilfe und von zwei Elterninitiativen verständigten sich in diesem Gespräch am Mittwoch auf folgende Punkte:

  • Betreuungszeit: Wie vom Land vorgegeben, wird die gebuchte Stundenzahl um jeweils zehn Stunden reduziert. Ein Kind, für das 45 Stunden gebucht wurden, kann also die Kita für 35 Stunden pro Woche besuchen, bei 35 Stunden sind es 25 und bei 25 Stunden verbleiben 15.
    Dies ist notwendig, um die deutlich erhöhten Hygienestandards in den Einrichtungen sicherstellen zu können und um Personalausfälle wegen Krankheit oder der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausgleichen zu können.

Die Zeiten sind nicht individuell verfügbar: Aus den abweichenden Öffnungszeiten ergeben sich vielmehr feste Abholzeiten. Bei anderen Startzeiten der Tagesstätte ergeben sich naturgemäß andere Abholzeiten.

Die Tabelle verdeutlicht die Berechnung am Beispiel einer Kita, die um 7.00 Uhr öffnet:

Gebuchte ZeitVerfügbare ZeitStunden pro TagBeispiel Öffnung KitaAbholzeit
45 Stunden35 Stunden7 Stunden7.00 Uhr14 Uhr
35 Stunden25 Stunden5 Stunden7.00 Uhr12 Uhr
25 Stunden15 Stunden3 Stunden7.00 Uhr10 Uhr

Infektionsschutz: Die Kita-Träger haben sich darauf geeinigt, dass Eltern die Einrichtung im Regelfall beim Bringen und Abholen der Kinder nicht betreten. Es gilt – auch draußen – die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für die Erzieherinnen gilt im Gespräch mit Eltern sowie unter Kollegen ebenfalls die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Bei der Arbeit mit den Kindern wird den Erzieherinnen empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung oder ein durchsichtiges Visier zu tragen. Dies ist aber nicht verpflichtend, jede Erzieherin entscheidet darüber selbst.

Ferien: Das Land weist darauf hin, dass geplante Schließungszeiten in den Ferien aufrechterhalten werden können.

Elternbeiträge: Nach Vorgaben des Landes müssen Eltern für die Monate Juni und Juli jeweils den halben Beitrag zahlen, den Ausfall der anderen Hälfte tragen Land und Städte zu gleichen Teilen. Die Stadt Dorsten hat sich mit den Trägern dazu auf ein pragmatisches Modell verständigt: Für Juni wird kein Beitrag eingezogen, für Juli hingegen der volle Beitrag.

Eltern, die nicht abbuchen lassen, sondern per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung bezahlen, werden gebeten, den Beitrag im Juni noch einmal ruhen zu lassen und ebenfalls im Juli den vollen Betrag zu bezahlen.

Notbetreuung: Die Notbetreuung wird mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs aufgehoben. Auch für Kinder, die diese bisher mit voller Stundenzahl in Anspruch nehmen konnten, gilt ab dem 8. Juni die reduzierte Betreuungszeit.

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Uns ist bewusst, dass dieses Modell für die Familien mit Einschränkungen verbunden ist. Diese bleiben aber notwendig, um weiterhin einen guten Infektionsschutz für die gesamte Bevölkerung sicherstellen zu können. Trotzdem ist es für die Eltern und Kinder eine deutliche Erleichterung der Lebenssituation, dass die Kitas wieder für alle öffnen. Vor allem die Kinder werden sich freuen, ihre Freundinnen und Freunde wiederzusehen. Wichtig war uns dabei, dass wir – wie schon bei der Schließung vor zweieinhalb Monaten – detaillierte Absprachen mit den anderen Trägern getroffen haben, damit in Dorsten einheitliche Spielregeln für alle gelten.“

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