Ein heißes Wochenende steht bevor, die Temperaturen steigen deutlich über die 30-Grad-Marke. Viele Menschen suchen dann Abkühlung im Wasser. Neben Freibädern und Badeseen rückt dabei auch der Wesel-Datteln-Kanal in den Blick. Das Wasser wirkt an manchen Stellen ruhig und einladend. Doch der Kanal ist keine Badestelle. Wer dort schwimmt oder ins Wasser springt, setzt sich erheblichen Gefahren aus und muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen.

Regelung gilt für alle Kanäle
Die Hinweise beziehen sich nicht nur auf den Wesel-Datteln-Kanal in Dorsten. Die Gefahren und Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Bundeswasserstraßen und Kanäle in Deutschland. Dazu zählen beispielsweise auch der Rhein-Herne-Kanal, der Dortmund-Ems-Kanal oder der Datteln-Hamm-Kanal. Überall dort haben Schifffahrt und Sicherheit Vorrang. Die Wasserstraßen dienen in erster Linie dem Schiffsverkehr und sind keine ausgewiesenen Badegewässer.
Kanal ist kein Badegewässer
Der Wesel-Datteln-Kanal gehört zu den wichtigsten Wasserstraßen der Region. Er dient in erster Linie der Schifffahrt und ist kein offizielles Badegewässer. Dennoch nutzen insbesondere an warmen Tagen immer wieder Menschen die Uferbereiche zum Schwimmen oder Springen ins Wasser.

Jan Heppner, Pressesprecher der Feuerwehr Dorsten, warnt vor den Risiken: „Nach unseren Informationen wird das Baden im Kanal geduldet, ist aber eigentlich nicht erlaubt. Der Kanal ist kein Badegewässer und birgt erhebliche Gefahren, beispielsweise durch Schiffsverkehr und schwer zugängliche Uferbereiche. Wir appellieren daher eindringlich, auf das Baden im Kanal zu verzichten und stattdessen sichere Badeangebote zu nutzen.“
Wo Baden verboten ist
Nach Angaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSA) ist das Baden nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unter anderem 100 Meter oberhalb und unterhalb von Brücken, in Schleusenbereichen, an Wehren sowie in Hafenanlagen verboten. Ob außerhalb dieser Bereiche Ausnahmen möglich seien, richte sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und müsse im Zweifel bei den örtlich zuständigen Ordnungsbehörden erfragt werden.
Wer sich unsicher ist, sollte sich bei den zuständigen Behörden informieren.

Unsichtbare Gefahren im Wasser
Viele Gefahren sind für Schwimmer zunächst nicht erkennbar. Besonders problematisch sind die Strömungen und Sogwirkungen, die durch vorbeifahrende Schiffe entstehen. Selbst geübte Schwimmer können dadurch in Schwierigkeiten geraten.
Große Frachtschiffe verdrängen erhebliche Wassermengen. Dabei entstehen Bugwellen und starke Strömungen. Zusätzlich erzeugen die Schiffsschrauben einen kräftigen Sog. Wer sich zu nah an einem Schiff befindet, kann abgetrieben oder sogar unter Wasser gezogen werden.
Hinzu kommt: Die Schiffsführer haben oft keine Möglichkeit, einzelne Schwimmer rechtzeitig zu erkennen. Ein Frachtschiff kann zudem nicht wie ein Auto bremsen. Selbst bei einer Notbremsung benötigt es mehrere Hundert Meter, bis es zum Stillstand kommt.
Gefahr durch Brückensprünge
Immer wieder springen Menschen von Brücken in den Kanal. Auch das kann lebensgefährlich sein. Die Wassertiefe beträgt vielerorts lediglich vier bis fünf Meter.
Neben der Aufprallwirkung stellen auch Gegenstände unter der Wasseroberfläche ein Risiko dar. Flaschen, Holzstücke oder andere Hindernisse sind häufig nicht sichtbar und können schwere Verletzungen verursachen.
Bußgelder und Platzverweise möglich
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung weist darauf hin, dass das Baden in den Kanälen grundsätzlich nicht geduldet wird. Besonders während der Sommer- und Ferienzeit kontrolliert die Wasserschutzpolizei verstärkt die Wasserstraßen.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Platzverweisen, Verwarnungen oder Bußgeldern rechnen.

Sichere Alternativen nutzen
Für eine Abkühlung an heißen Tagen stehen in Dorsten und der Umgebung Freibäder sowie ausgewiesene Badegewässer zur Verfügung. Feuerwehr, Wasserstraßenverwaltung und Polizei empfehlen, diese Angebote zu nutzen und auf das Baden im Kanal zu verzichten.




























