StartStadtteileFeldmarkBebauungsplan Dorsten Nr. 248 „Wohnbebauung Bochumer Straße / Rossiniweg“

Bebauungsplan Dorsten Nr. 248 „Wohnbebauung Bochumer Straße / Rossiniweg“

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Gewerbeflächen sollen in Mischgebiet umgewandelt werden

Dorsten. (pd) Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Umstrukturierung des im Plangebiet angesiedelten Betriebes (Gartencenter mit Pflanzenverkauf).

Die Flächen der in diesem Zusammenhang abgängigen Baukörper und die nicht mehr benötigten Außenflächen sollen einer Wohnbebauung zugeführt werden. Die bisherigen Gewerbeflächen sollen in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Dazu erfolgt parallel eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

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Neue Erschließungstraße geplant

Die Erschließung erfolgt über eine neue Erschließungsstraße, die den Verdiwinkel mit der Lortzingstraße verbindet; sowie über die bereits vorhandenen Zufahrten von der Bochumer Straße, die nicht mit der neuen Erschließungsstraße verbunden sind.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich östlich der Bochumer Straße, nahe des zentralen Siedlungsbereiches der Stadt. Es wird ein Teilbereich des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 17 „Im Stadtsfeld – 2. Abschnitt“ Blatt 4 (incl. seiner 1. Änderung und 12. vereinfachten Änderung) überplant.

Aufgrund der verkehrlichen Anbindung an den Verdiwinkel und dem damit verbundenen Änderungsbedarf der Festsetzungen für die hier angrenzenden Wohnbauflächen ist es erforderlich, weitere Grundstücke in den Geltungsbereich des Plangebietes aufzunehmen und zu überplanen.

Auslage im Rathaus

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 18.07.2019 bis einschließlich 20.08.2019 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Unter anderem können eingesehen werden: Übersichtsplan, der rechtswirksame Bebauungsplan, Textliche Festsetzungen und Hinweise, Umweltbericht sowie verschiedene Gutachten (Geräuschimmission, Artenschutzprüfung, Bodengutachten, Altlastenuntersuchung, Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange).

Auch im Internet abrufbar

Die Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar.

Stellungnahmen sind innerhalb der Frist möglich

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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