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Briefdienstleister hat Mahnungen nicht zugestellt

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Versand von fälligen Mahnungen wird jetzt nachgeholt.

Abgaben und Zahlungen mit Fälligkeit bis 16.11.2018 müssen bis zum 11.01.2019 einschließlich der Mahngebühren bezahlt werden

Durch einen Fehler bei einem privaten Postdienstleister sind fast 1500 Mahnungen der Stadtkasse Dorsten für ausstehende Zahlungen (Abgaben, Steuern, Bußgelder) nicht pünktlich am 7. Dezember 2018 an die Schuldner verschickt worden.

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Der Versand der Mahnungen wird nun unmittelbar nachgeholt. Der Stadt ist bewusst, dass die Zustellung dieser Mahnungen zu den Weihnachtstagen nicht glücklich ist.

Dies ist aber dem verspäteten Versand geschuldet, der nicht von der Stadt verursacht wurde.

Betroffen sind Außenstände mit dem Fälligkeitsdatum bis 16.11.2018 und dem Mahndatum 07.12.2018.

Frist wird verlängert

Die bereits festgesetzten Mahngebühren sind unabhängig von der verspäteten Zustellung zu zahlen. Es verlängert sich allerdings die Frist zur Zahlung, bevor eine Vollstreckung angedroht wird (dies wäre mit weiteren zusätzlichen Gebühren verbunden).

Wer bis zum 16.11.2018 fällige Zahlungen an die Stadt nicht geleistet hat, sollte nun nach Erhalt der Mahnung den Betrag bis spätestens 11. Januar 2019 an die Stadtkasse überweisen.

Danach würde ansonsten für weiterhin ausstehende Beträge die Vollstreckung / Pfändung angedroht.

Die Stadt weist darauf hin, dass es grundsätzlich komfortabler und sicherer ist, regelmäßige Abgaben per Lastschriftverfahren durch die Stadtkasse einziehen zu lassen.

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