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Samstag, Februar 15, 2025
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Bürgermeister Stockhoff: AfD-Abwesenheit und Klarstellung zur Wohnsitzauflage in Dorsten

Veröffentlicht am

Montage: Borgwardt/Archiv

In einer aktuellen Anfrage hat die AfD-Ratsfraktion Dorsten Bürgermeister Tobias Stockhoff mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, die bereits umfassend beantwortet wurden. Die Anfrage erweckt den Eindruck, mehr Unruhe als Aufklärung zu stiften.

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Bürgermeister Stockhoff reagiert darauf mit einer klaren Stellungnahme, in der er sowohl auf die unnötige Belastung der Verwaltungsressourcen als auch auf die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung der Ratsmitglieder hinweist.

Auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion Dorsten hat nun der Bürgermeister umfangreich geantwortet.

Gewissenhafte Vorbereitung – Ein Muss für jedes Ratsmitglied

Stockhoff macht deutlich, dass eine gewissenhafte Sitzungsvorbereitung zur Grundausstattung eines jeden Ratsmitglieds gehört. „Das ist das kleine Einmaleins der Kommunalpolitik“, könnte man es humorvoll ausdrücken.

Doch die jüngste Anfrage der AfD-Fraktion im Dorstener Rat bereitet ihm Unbehagen. Die Fragen bezögen sich auf Themen, die bereits in früheren Sitzungen geklärt worden seien, und er vermute, dass die AfD hier eher Verwirrung stiften wolle, als seriös aufzuklären.

Was steckt hinter der Anfrage?

Die Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten bezieht sich auf eine angebliche „fiktive Übererfüllung“ der Zuweisungszahlen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Heribert Leineweber (AfD) kündigt an, die Antwort des Bürgermeisters öffentlich zu machen. Stockhoff bleibt entspannt und bietet großzügig an: „Ich bin gerne bereit, ihn hier zu entlasten“. Außerdem bestätigt der Bürgermeister den Eingang der Anfrage und kündigt die Beantwortung der Fragen im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 28.08.2024 an. Die Fragen, die die Bezirksregierung Münster betreffen, werden ebenfalls weitergeleitet.

Stockhoff führt weiter aus, dass auch diese Fragen bereits beantwortet wurden und es sich seit dem 01.07.2024 nicht mehr um eine tatsächliche Übererfüllung handelt.

Klärung der „fiktiven Übererfüllung“

Aber worum geht es überhaupt? In diesem Fall stellte die AfD mehrere Fragen zur sogenannten „fiktiven Übererfüllung“ von Zuweisungszahlen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

• Wie viele Wohnungen werden durch diese Personen belegt und durch die Übererfüllung dem örtlichen Wohnungsmarkt indirekt entzogen?
• Wie viele Kitaplätze werden durch die Übererfüllung zusätzlich in Anspruch genommen?
• Wie beabsichtigen Sie die Übererfüllung zu reduzieren?

„Die Fragen wurden in einer Vorlage bereits umfassend beantwortet. Seit dem 01.07.2024 gibt es keinen realen Überhang mehr, sondern einen fiktiven, der bis zum 31.10.2024 aufgrund einer geschlossenen Notunterkunft in der Statistik auftaucht“, so Stockhoff.

Unterschiede zwischen Zuweisung und Wohnsitzauflage

Ein weiteres Thema, das Stockhoff erläuterte, war die Unterscheidung zwischen der Verteilstatistik „Wohnsitzauflage“ und den relevanten Zuweisungszahlen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). „Diese beiden Statistiken sind rechtlich und systematisch voneinander zu trennen“, erklärte er. Dies sei auch bereits mehrfach in den Sitzungen des Sozialausschusses erläutert worden. „Ich gehe davon aus, dass die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten seit 2020 nicht mehr an diesen Sitzungen teilgenommen hat“, fügte er hinzu.

In diesem Zusammenhang kritisierte Stockhoff die AfD-Ratsfraktion. „Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen gehört zu den Pflichten eines Ratsmitgliedes“, fügte er hinzu.

Verteilstatistik „Wohnsitzauflage“ und Zuweisungszahlen: Klare Trennung notwendig

Stockhoff betont, dass die Verteilstatistik „Wohnsitzauflage“ rechtlich und systematisch von den Zuweisungszahlen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für eine ZUE zu trennen ist.

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die 396 Städte und Gemeinden verpflichtet, ausländische Flüchtlinge wie Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen und unterzubringen. Die Bezirksregierung Arnsberg verteilt die Flüchtlinge nach einem Schlüssel, der alle Kommunen gleichmäßig berücksichtigt. Monatlich melden die Städte und Gemeinden die aufgenommenen Flüchtlinge an die Bezirksregierung. Dabei wird auch die Aufnahmeverpflichtung der Landesunterkünfte berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Zuweisung nach dem FlüAG NRW

Die Wohnsitzauflage: Unterschiede zur Zuweisung

Die Wohnsitzauflage betrifft hingegen anerkannte Schutzberechtigte und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. Sie legt fest, dass diese Personen für einen bestimmten Zeitraum an einen bestimmten Wohnort gebunden sind. Diese Personen fallen nicht in die Zuständigkeit der Sozialämter und eine Unterbringung erfolgt nur in wenigen Ausnahmefällen, wie z.B. bei obdachlosen deutschen Familien.

Hier einige Zahlen:

  • Ende 2022 lebten in Dorsten 929 Menschen mit einer Wohnsitzauflage, was einer Untererfüllung von rund 7 % (68 Personen) entspricht. In NRW lag die Gesamtzahl bei 218.079.
  • Ende 2023 betrug die Zahl in Dorsten 1.028 Menschen, was eine Übererfüllung von rund 38,5 % (285 Personen) darstellt. In NRW lag die Gesamtzahl bei 168.285.
  • Aktuell liegt die Zahl in Dorsten bei 1.092 Menschen, was einer Übererfüllung von rund 42,5 % (325 Personen) entspricht. In NRW beträgt die Gesamtzahl derzeit 169.125.

„Es wird deutlich“, so Stockhoff, „dass sich die Zahl der Menschen in Dorsten um weniger als 200 verändert hat, während die Gesamtzahl in NRW um rund 50.000 gesunken ist“. Da eine Wohnsitzauflage in der Regel nur befristet gilt, sind diese Zahlen Schwankungen unterworfen. Wenn in einer Kommune viele Menschen aus der Statistik fallen, weil ihre Wohnsitzauflage abgelaufen ist, die Gesamtzahl in NRW aber relativ stabil bleibt, kann es zu erheblichen Schwankungen bei der Erfüllungsquote kommen. „Wenn sich die Gesamtzahl stark nach unten verändert, eine Kommune aber viele Personen mit neuer Wohnsitzauflage hat, rutscht sie schnell in die Übererfüllung“, so der Bürgermeister weiter.

Gewerbliche Nutzung kommunaler Flächen

In Bezug auf die Pacht für eine kommunale Fläche erklärte Stockhoff, dass diese aufgrund spezieller planungs- und bauordnungsrechtlicher Regelungen derzeit nicht gewerblich genutzt werden könne. Die Fläche sei langfristig für den Bau des „Dorstener Damms“ reserviert und könne möglicherweise als landwirtschaftliche Fläche verpachtet werden. Die Einnahmen aus einer solchen Verpachtung lägen im unteren vierstelligen Eurobereich pro Jahr.

Flüchtlingssituation in Dorsten: Bürgermeister Stockhoff stellt klar

Dorsten hat aktuell zwischen 200 und 300 Flüchtlinge weniger aufgenommen, als nach den Berechnungen der zuständigen Behörden vorgesehen, wenn man die fiktiven Plätze in der Bismarckstraße abzieht. „Hätten wir also die Notunterkunft an der Bismarckstraße nicht gehabt, hätten wir aktuell wohl 200 bis 300 Asylbewerber „real“ mehr in unserer Stadt. Ab dem 01.11.2024 gibt es übrigens keine „fiktive“ Anrechnung mehr.

Ab dem 1. November 2024 entfällt die „fiktive“ Anrechnung vollständig, und nur noch die 350 real vorhandenen Plätze der ZUE Bochumer Straße werden berücksichtigt“, erklärt der Bürgermeister.

Appell an die AfD-Ratsfraktion

Abschließend weist Tobias Stockhoff darauf hin, dass die Ratsmitglieder verpflichtet sind, sich gewissenhaft auf die Sitzungen vorzubereiten. Eine unnötige Bindung von Verwaltungsressourcen sei nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Politik. Er bietet der AfD-Ratsfraktion an, bei Unklarheiten weitere Hilfestellung zu geben, betont aber die Notwendigkeit der eigenen Vorbereitung.

Die E-Mail mit den Antworten ging an alle Ratsfraktionen, da alle Anfragen und Antworten transparent behandelt werden sollen.

Tabelle, die die im Text enthaltenen Informationen strukturiert und übersichtlich darstellt:

Statistik Flüchtlinge Dorsten

Anmerkungen:

  • Anzahl Personen in Dorsten: Anzahl der anerkannten Schutzberechtigten und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel in der Stadt Dorsten.
  • Über-/Untererfüllung in Dorsten: Prozentsatz der Über- oder Untererfüllung im Vergleich zur Zielvorgabe.
  • Differenz zur Zielerfüllung in Dorsten: Anzahl der Personen, um die die Zielvorgabe über- oder unterschritten wurde.
  • Gesamtzahl Personen in NRW: Gesamtanzahl dieser Personen in Nordrhein-Westfalen.

Erklärung:

  • Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl von Personen mit Wohnsitzauflage in Dorsten und NRW über die letzten Jahre.
  • Trotz einer leichten Zunahme in Dorsten sank die Gesamtzahl in NRW seit 2022 erheblich, was zu einer unterschiedlichen Erfüllungsquote führte.

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