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Bürgermeister Tobias Stockhoff klärt auf: Die Wahrheit über die Aufnahme von Flüchtlingen in Dorsten

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Das AfD-Märchen der dauerhaften Übererfüllung. Bürgermeister Tobias Stockhoff stellt klar, dass die Behauptung der Dorstener AfD über eine dauerhafte Übererfüllung der Aufnahme von Flüchtlingen in Dorsten falsch ist.

Die AfD würde laut Tobias Stockhoff behaupten, dass keine weiteren Unterbringungsmöglichkeiten notwendig seien, da Dorsten eine Übererfüllung von etwa 140 % erreicht habe. Was die AfD dabei jedoch verschweige, sei, dass zum 30.06.2024 eine große Landeseinrichtung mit 860 Plätzen im Marienviertel (NU Bismarckstraße) geschlossen wird.

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Fakten zur Aufnahmeverpflichtung

Seit Ende 2023 werden die Kapazitäten einer Landesunterkunft gemäß § 3 Abs. 5 FlüAG 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Standortkommune angerechnet. Diese Anrechnung hat gravierende Auswirkungen auf die Aufnahmeverpflichtungen der Stadt Dorsten.

Übererfüllung der kommunalen Aufnahmeverpflichtung

Durch die 1.210 Plätze in den beiden bestehenden Landesunterkünften (860 Plätze in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule im Marienviertel und 350 Plätze im Alten Petrinum im Stadtsfeld) ergibt sich – Stand 31.05.2024 – rechnerisch eine Übererfüllung der kommunalen Aufnahmeverpflichtung um 570 Personen. Diese Übererfüllung resultiert vor allem daraus, dass die Plätze in Landeseinrichtungen erst seit einem halben Jahr vollständig angerechnet werden; vorher wurden Landesplätze nur zu 50 % angerechnet.

Auswirkungen der Schließung der Unterkunft Marienviertel

Und weiter: „Wenn der Rat der Empfehlung der Verwaltung folgt und die Fläche der Unterkunft im Marienviertel nach dem 30.06.2024 nicht für die Weiternutzung als ZUE anbietet, fallen 860 Plätze aus der Anrechnung heraus“, so Stockhoff. Diese Zahl werde nicht sofort auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet, sondern monatsweise in 20 %-Schritten. Die bestehende Übererfüllung wird somit voraussichtlich bis Ende September/Anfang Oktober abgebaut sein. Die Stadt Dorsten wird bis Jahresende eine Aufnahmeverpflichtung von rund 250 bis 300 Personen in kommunaler Obhut erfüllen müssen.

Weitere Plätze werden abgebaut

Weitere 100 Plätze fallen aus der Anrechnung, wenn zum 31.12.2025 die 100 Plätze in den Wohncontainern an der ZUE Bochumer Straße (Altes Petrinum) abgebaut werden. Zudem entfallen nochmals 250 Plätze, wenn zum 30.06.2027 die Nutzung des Gebäudes Altes Petrinum aufgegeben wird.

Flüchtlinge in Dorsten 2027

Simulationsrechnungen zur Entwicklung der Zuweisungszahlen

Zwei Simulationsrechnungen zeigen, wie sich die Zuweisungszahlen in den nächsten dreieinhalb Jahren entwickeln könnten – mit und ohne Ersatz-ZUE. Dabei wurde als Basis die aktuelle Flüchtlingszahl in NRW und die daraus resultierende negative Aufnahmeverpflichtung von 570 Personen für Dorsten angenommen. Es ist erkennbar, dass am Ende beider Szenarien eine kommunale Aufnahmeverpflichtung der Stadt Dorsten steht – 640 Personen ohne Ersatz-ZUE und 290 Personen mit Ersatz-ZUE.

Geplante Maßnahmen der Stadt

Die Stadt plant den Neubau von Wohnungen am Hellweg und den Kauf des ehemaligen Perspektive-Hauses (An der Molkerei), um 80 bis 100 neue kommunale Plätze zu schaffen. Derzeit stehen rund 100 freie Plätze in städtischen Unterkünften zur Verfügung. Werden der Stadt Dorsten über diese 180 bis 200 Plätze hinaus weitere geflüchtete Menschen zugewiesen, müssen zusätzliche Unterkünfte eingerichtet oder Wohnungen angemietet werden.

Verbindlichkeit der Aufnahmeverpflichtung

Die Aufnahmeverpflichtung gemäß § 3 Abs. 1 FlüAG NRW ist verbindlich. Die Stadt Dorsten muss die zugewiesenen Personen aufnehmen. Eine Weigerung ist nicht möglich.

Selbst wenn es nach der Bundestagswahl 2025 zu Änderungen in der Flüchtlings- und Migrationspolitik kommen sollte, gehen derzeit alle Ebenen davon aus, dass der Bedarf in den nächsten 5 bis 10 Jahren realistisch ist, da die Umsetzung solcher Änderungen Zeit in Anspruch nehmen wird. Hierzu wird auf die Münsteraner Erklärung des Städte- und Gemeindebundes NRW verwiesen.

Fazit zur Übererfüllung

Eine Übererfüllung führt grundsätzlich dazu, dass eine Stadt keine bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen weitere Flüchtlinge kommunal aufnehmen muss.

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