Aufgrund der Auflösung des Bundestages findet die Bundestagswahl vorgezogen am 23. Februar 2025 statt.
Damit ändern sich auch wichtige Fristen für die Wahlvorbereitung. Wahlvorschläge für Direktkandidatinnen und -kandidaten müssen spätestens am 20. Januar 2025 um 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter eingereicht werden. Darauf weist Kreisdirektor Dominik Schad hin.
Zuständigkeit der Kreiswahlleiter
Dominik Schad ist als Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl in den Wahlkreisen 120 – Recklinghausen I (Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Waltrop) und 121 – Recklinghausen II (Datteln, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick) verantwortlich. Diese Wahlkreise umfassen alle kreisangehörigen Städte mit Ausnahme von Dorsten und Gladbeck , die dem Wahlkreis 124 – Bottrop, Recklinghausen III zugeordnet sind. Für diesen Wahlkreis ist der Kreiswahlleiter in Bottrop zuständig.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können von politischen Parteien, einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden. Dabei gelten folgende Vorgaben:
- Frist: Spätestens bis zum 20. Januar 2025, 18 Uhr .
- Formular: Die Unterlagen müssen vollständig und im Original eingereicht werden.
- Achtung: Verspätete Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
Es wird empfohlen, die Unterlagen rechtzeitig einzureichen, damit eventuelle Mängel rechtzeitig behoben werden können.
Weitere Informationen
Detaillierte Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie auf der Website des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/wahlen.
Dort ist auch die offizielle Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlkreise 120 und 121 abrufbar.
Kontakt
Fragen beantwortet das Wahlamt des Kreises Recklinghausen. Ansprechpartner sind erreichbar:
- E – Mail : [email protected]
- Telefon: 02361/53-3093, -3081, -4004