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Chatgruppen der Polizei kein rechtsextremistisches Netzwerk

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Foto: NRW

Innenministerium bestätigt: Chatgruppen der Polizei kein rechtsextremistisches Netzwerk – Cluster erreichte eine bemerkenswerte Größenordnung

Sonderinspektion zu Chatgruppen: Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus – Untersuchung in der Kreispolizeibehörde Essen

Im vergangenen Jahr sorgte der Skandal bei der Polizei und Mülheim in Essen um rechtsextreme Chatgruppen für großes Aufsehen. In mehreren WhatsApp Gruppen sollen sich Beamte rechte und rechtsextreme Inhalte geschickt haben.

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Daraufhin hatte NRW-Innenminister Herbert Reul eine Sonderinspektion nach Essen geschickt. An der Spitze war der Stellvertretende Leiter des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten. Ausgangspunkt sind Ermittlungen zu Chatgruppen, in denen extremistische, rassistische und fremdenfeindliche Inhalte gepostet worden sein sollen. Nun legt das Innenministerium den Bericht vor. Dieser belegt: es steckt kein rechtsextremistisches Netzwerk dahinter.

In dem Brief heißt es u.a.: „In diesem Zusammenhang möchte ich darauf aufmerksam machen, dass aus dem mir vorliegenden Bericht der Sonderinspektion klar zu entnehmen ist, dass kein (rechts-)extremistisches Netzwerk innerhalb meiner Behörde existierte und dass es sich nach Bewertung der Sonderinspektion nicht um extremistische Chatgruppen gehandelt hat.

“Aufgrund zahlreicher Medienanfragen dokumentieren wir hier den voll-ständigen Wortlaut der entsprechenden Passagen des Berichts: „Ein Netzwerk von (Rechts-)Extremisten innerhalb der KPB Essen oder innerhalb der Polizei NRW existiert nicht.“

Private Chatgruppen

Das Innenministierium sagt auch: „Es handelt sich bei den identifizierten Chatgruppen nicht um extremistiche Chatgruppen, sondern um private Chatgruppen, die durch deviantes Verhalten missbräuchlich genutzt wurden, u.a. durch das Einstellen von rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Inhalten.“

„Das Handeln der Treiber und Unterstützer ging deutlich über das Posten rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher, rassistischer und antisemitischer Inhalte hinaus. Es erfasste alle Aspekte des Syndroms Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamphobie, Sexismus, Homophobie etc. Die Treiber und Unterstützer traten auch strafrechtlich mit den verschiedenen Deliktsformen (Staatsschutzdelikte, Amtsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Eigentumsdelikte etc.) in Erscheinung. Insofern ist von einer Multidevianz auszugehen.

Dieses Cluster erreichte laut Bericht des Innenministeriums eine bemerkenswerte Größenordnung. Die rund 30-seitige Managementfassung des Sonderberichts dazu liegt dem Innenministerium seit dem 22. Februar 2021 vor und wird derzeit im Haus geprüft.

Nach Abschluss der Prüfung plant der Innenminister eine Veröffentlichung dieser Managementfassung gegenüber den Abgeordneten des Landtags und der Öffentlichkeit.

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