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Corona- Schnelltests in medizinischen Einrichtungen

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Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern – Coronaschnelltest

Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Besucher sowie Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen.

Das ist Ziel der Testverordnung, die am 15. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Schnelltests sollen vor allem für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen erstattet werden. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, etc. 

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Warum sollen Antigentests eingesetzt werden?

Antigentests bieten die Möglichkeit, mehr zu testen und schneller Infektionen zu erkennen. Deswegen eignen sie sich besonders für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäuser und anderen medizinischen Einrichtungen. Ihr Einsatz soll verhindern, dass sich alte und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Coronavirus anstecken. Für sie ist die Gefahr von schwerwiegenden Folgen einer Infektion am größten.

Den Anspruch haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ver-sichert sind.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Weiter Infos auf: www.bundesgesundheitsministerium.de/Coronavirus/Verordnungen

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