StartAllgemeinCorona: Testverfahren an Grund- und Primusschulen ändert sich

Corona: Testverfahren an Grund- und Primusschulen ändert sich

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Ministerin Gebauer teilt mit, Nordrhein-Westfalen nehme den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sehr ernst und setze erste Maßnahmen auch in den Schulen um.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit, dass das Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen Ende Januar verändert werden musste. Diese Veränderung sei nötig gewesen, da die Test-Auswertung mit der neuen Bundestestverordnung priorisiert wurde und es Engpässe bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen gab. „Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert
werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert“, heißt es von dem Ministerium für Schule und Bildung.

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Testverfahren anpassen

Begleitend dazu habe das Ministerium für die Grundschulen in der aktuellen Lage der Pandemie ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt. „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern“, heißt es unter anderem von der Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. Nordrhein-Westfalen nehme diesen Beschluss sehr ernst und setze erste Maßnahmen in den Schulen um. Dazu würden die Testpflicht und das bisherige Testverfahren in den Schulen angepasst werden. So reduziere man Unsicherheiten und erleichtere Beteiligten.

Veränderungen zum 28. Februar 2022

Zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt.

Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen

Weiterhin dürfen nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) am Unterricht oder anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen im Schulgebäude teilnehmen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte
Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schulbeschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.

Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen werde künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: „Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten“, heißt es.

Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.

Immunisierte Personen müssen keine Tests mehr machen

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind. Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft.

Entlastungs- und Unterstützungspaket

Das Ministerium für Schule und Bildung kündigt außerdem Entlastungs- und Unterstützungspakete in Höhe von 9,5 Millionen Euro an. In den Paketen sollen unter anderem Supervisions- und Coaching-Angebote für Schulleitungen sowie Stärkungen des Helferprogramms für die Ganztags- und Betreuungsangebote enthalten sein.

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