StartNRWCorona - Zuschauer bei Fußballspielen wieder zugelassen

Corona – Zuschauer bei Fußballspielen wieder zugelassen

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Symbolfoto: Pixabay

Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Schutzverordnung: Mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen zugelassen

Teamsportveranstaltungen können laut der neuen Corona-Schutzverordnung wieder mit Zuschauern stattfinden

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 15. September 2020, die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 30. September 2020 beschlossen.

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Welche Veränderungen gibt es?

Veränderungen im Bereich des Sports: hier sind in allen Bereichen wieder mehr Zuschauer in den Sportstätten zugelassen.

Außerdem haben sich die Länder angesichts der besonderen Herausforderungen bei Mannschaftswettbewerben mit entsprechendem Fan-Interesse auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Frage nach Zuschauern bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen und damit auch bei Bundesligaspielen geeinigt.

Für einen zunächst sechs Wochen dauernden Probebetrieb sollen bundesweite Teamsportveranstaltungen wieder mit Zuschauern stattfinden können, wenn strenge Regeln für den Hygiene- und Infektionsschutz eingehalten werden.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Wir haben eine klare Entscheidung zu den Rahmenbedingungen für die vielen tausenden Sportvereine in Nordrhein-Westfalen versprochen. Sportveranstaltungen leben von der Unterstützung der Fans, von der Atmosphäre mit Publikum – das gilt sowohl für Bundesligaspiele, als auch für den Amateur- und Breitensport“.

Mit sicheren Infektionsschutzkonzepten und Grenzen bei der Kapazität können die Vereine ihre Sportstätten jetzt endlich wieder mit Leben füllen. Dabei gilt: „Hygienekonzepte, Schutzmaßnahmen und ein umsichtiges Vorgehen haben Priorität“, so Laschet.

Neue Regeln für Sportveranstaltungen

Ab dem 16. September 2020 dürfen bei Sportveranstaltungen oder bei Wettbewerben wieder mehr als 300 Zuschauer anwesend sein, sofern ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird.

Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte. Auch die Regelung zur Anzahl von Teilnehmenden bei nicht kontaktfreiem Sport wurde zugunsten von Sportarten mit außergewöhnlichen Mannschaftsgrößen dahingehend erweitert, dass nun alle Spielerinnen oder Spieler, die die jeweilige Sportart erfordert, am Spiel teilnehmen können – auch wenn sie die Höchstzahl von 30 überschreitet.

Damit setzt die Landesregierung um, was in der vergangenen Woche bei einem gemeinsamen Gipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von Sportvereinen und Verbänden beschlossen wurde. Besondere Regelungen gelten im Rahmen eines Probebetriebes für bundesweite Teamsportveranstaltungen.

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