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Coronakrise – Auflagen für Restaurants und Imbissbetriebe

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Hinweise für Speisewirtschaften – Auflagen für Restaurants und Imbissbetriebe

Inbesondere die angeordneten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Speisewirtschaften haben am Mittwoch zu vielen Anfragen sowohl von Geschäftsinhabern wie auch von Kunden geführt.

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Die Stadt Dorsten hat die Auflagen für den Verkauf von Speisen auf einem Infoblatt zusammengefasst, das auf der Internetseite www.dorsten.de (oben auf der Startseite im Top-Thema „Hinweise für Speisewirtschaften“) heruntergeladen werden kann.

Dort steht auch das Formular zum Download bereit, mit dem alle Gäste registriert werden müssen.

Auflagen für Imbissstuben, Restaurants und weitere Einrichtungen der Speisewirtschaft

  • Die Öffnung für den Eintritt von Gästen in jegliche Speisewirtschaft ist nur von 6 bis 15 Uhr erlaubt.
  • Besucher müssen mit Kontaktdaten (Vorname, Name, Adresse, Rufnummer, Datum und Uhrzeit des Aufenthalts) registriert werden. Verwenden Sie das städtische Formblatt.
  • Die Registrierungen sind aufzuheben und nach Ablauf eines Monats zu vernichten.
  • Kunden, die ihre Daten nicht angeben, dürfen nicht bedient werden. Im Zweifel hat der Wirt die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
  • Je volle fünf Quadratmeter Gastraumfläche darf sich ein Gast aufhalten. Servicebereiche zählen nicht zum Gastraum. Bitte bringen Sie an der Tür ein Schild mit der Quadratmeterzahl Ihres Gastraumes an und die Zahl der höchstens zulässigen Gäste. (Beispiel: 53 m² Fläche = max 10 Gäste).
  • Der Mindestabstand zwischen Tischen muss zwei Meter betragen.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken an der Theke ist untersagt.
  • Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen gemäß Robert-Koch-Institut sind gut sichtbar für alle Besucher(innen) anzubringen.

Downloads/Merkblatt-Verhaltensempfehlungen-Coronavirus.pdf www.infektionsschutz.de

  • Alle Kontaktflächen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
  • Buffetangebote sind untersagt.
  • Der Verkauf außer Haus ist gestattet.
  • Speisewirtschaften dürfen als Hol- und Bringdienst auch nach 15 Uhr Speisen verkaufen. Den Betreibern ist es jedoch untersagt, in diesen Zeiten Gäste ins Geschäftslokal zu lassen.
  • Für den Außerhaus-Verkauf nach 15 Uhr sind Wartebereiche „kontaktarm“ zu organisieren, es ist dafür Sorge zu tragen, dass wartende Kunden 2 Meter Abstand zueinander halten. Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien sind nach 15 Uhr zu sperren.
  • Diese Auflagen sind im Gastraum auszuhängen.

Es wird dringend empfohlen, im Sinne des Infektionsschutzes auch in der Zeit von 6 bis 15 Uhr Speisen nur außer Haus zu verkaufen und im Idealfall zu liefern.

Verstöße werden geahndet. Die Stadt Dorsten wird die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Fragen aktuell nicht telefonisch beantworten können. Fragen richten Sie bitte per Mail an [email protected]

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