Ab sofort gilt eine neue Naturdenkmal-Verordnung im Kreis Recklinghausen. Diese betrifft den Innenbereich, also die stark bebauten Bereiche der zehn kreisangehörigen Städte. Insgesamt 95 Naturdenkmale wurden nun für die nächsten 20 Jahre geschützt. 15 davon stehen in Dorsten.
Naturdenkmale zeichnen sich durch ihre Besonderheit, Einzigartigkeit und Schönheit oder ihren historischen Wert aus, der sie von anderen Erscheinungen der Natur abhebt. Hierzu gehören unter anderem Bäume oder Baumgruppen, die durch ihre außergewöhnliche Größe, ihr Alter oder ihr natürliches Wachstum auffallen. Einige dieser Bäume sind eng mit bedeutenden Orten wie zentralen Plätzen, Kirchen oder historischen Gebäuden verbunden und bilden zusammen mit ihnen ein schützenswertes kulturhistorisches Ensemble.
„All diese Bäume werden in ihrer Besonderheit und Einzigartigkeit aber auch Schönheit wahrgenommen. Sie prägen ihre Umgebung und sind oftmals Anlaufpunkt für viele Generationen“, weiß Andreas Kückmann von der Unteren Naturschutzbehörde.
Auch Steine und Flächen können Naturdenkmale sein
Aber auch Findlinge können als Naturdenkmale ausgewiesen werden, wenn sie in ihrer Lage und Erscheinung ein Zeugnis ihrer Geschichte ablegen. Viele dieser Findlinge wurden während der Eiszeiten von Gletschern aus dem Norden Europas bis in den Kreis Recklinghausen transportiert und erhielten so über Jahrtausende ihre einzigartige Form. Zudem können bedeutsame Flächen von bis zu fünf Hektar geschützt werden, wie es nun beispielsweise für die Narzissenwiese am Schlosspark in Herten und eine Obstwiese in Waltrop gilt.
Die neue Verordnung umfasst neben den Flächen auch 71 Einzelbäume, 13 Baumgruppen und neun Findlinge. Über die Hälfte der Naturdenkmale ist im Vergleich zur letzten Verordnung neu hinzugekommen. „Leider haben wir im Laufe der Jahre einige Bäume durch Krankheiten und altersbedingte Schäden verloren, sodass wir uns sehr freuen, mit der aktuellen Verordnung wieder neue Zeugnisse unserer schönen Natur unter besonderen Schutz stellen zu können“, sagt Kückmann.
Kreis Recklinghausen übernimmt die Pflege
Unter der neuen Verordnung wird nicht nur das Naturdenkmal selbst, sondern auch seine unmittelbare Umgebung geschützt. Alle Handlungen, die das Naturdenkmal beeinträchtigen könnten, sind verboten. Gleichzeitig sind die Eigentümer nicht mehr für die Pflege des Baumes verantwortlich, da diese Aufgabe vom Kreis Recklinghausen übernommen wird. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen wird regelmäßig kontrolliert und notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen werden durchgeführt.
Die neue Verordnung ist das Ergebnis eines langen Prozesses, der eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Behörden und öffentlichen Stellen sowie der Grundstückseigentümer umfasste. Nach fast anderthalb Jahren wurde die finale Verordnung am 19. März vom Kreistag beschlossen.
15 Naturdenkmale in Dorsten
In Dorsten wurden nun folgende Naturdenkmale geschützt:
- Linde in Holsterhausen an der Ecke Hauptstraße / Koldenfeld
- Linde in Holsterhausen (Vor dem Haus Zum Aap 1)
- Zwei Findlinge in Rhade (östlich Schattweg 14)
- Ein Findling in Lembeck (an der Laurentiusschule)
- Blutbuche auf der Hardt (Kirchhellener Allee 70, Ecke Uhlandstraße)
- Eiche in der Feldmark (Goldbrink 4)
- Stieleiche in Wulfen (gegenüber Im Wauert 9, Ecke Linnertweg)
- Rosskastanie in Wulfen-Barkenberg (gegenüber Talaue 68)
- Trompetenbaum in der Altstadt (Grünanlage vor Ostgraben 11)
- Ahornblättrige Platane in der Altstadt (Ostwall am St. Ursula Gymnasium)
- Stieleiche auf der Hardt (Pestalozzistraße 11e)
- Schwarz-Pappel (Grünfläche hinter Pestalozzistraße 75)
- Roteiche in Hervest (an der Augustaschule)
- Eibe in Hervest (Halterner Straße 162)
- Drei Platanen in der Altstadt (Südwall nahe des Essener Tores)