StartNRWDie dauerhafte Belastung durch Müll: Eine Plastikflasche benötigt ca. 450 Jahre

Die dauerhafte Belastung durch Müll: Eine Plastikflasche benötigt ca. 450 Jahre

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Das unsachgemäße Entsorgen von Müll, bekannt als „Littering“, bringt nicht nur Umweltauswirkungen mit sich. Ein neuer Bußgeldkatalog bietet nun Kommunen mehr Möglichkeiten zur Sanktionierung.

Neue Regulierungen gegen Umweltverschmutzung

Seit Anfang dieses Jahres schreibt das überarbeitete Verpackungsgesetz des Bundes vor, dass Gaststätten wie Restaurants, Bistros und Cafés ihre Take-away-Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Dies ist ein direktes Vorgehen gegen die wachsende Müllproblematik in unserer Umwelt. Es sollte selbstverständlich sein, Ressourcen zu bewahren, Verpackungen zu recyceln und für eine saubere Umgebung zu sorgen. Doch achtlos werden Gegenstände wie Zigarettenstummel, Einwegbecher und Flaschen oft in der Natur oder städtischen Gebieten hinterlassen.

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Autoreifen
Autoreifen brauchen rund 2.000 Jahre, bis sie verrottet sind.

Besonders betroffen sind Orte wie Picknickplätze an Gewässern, Waldrändern und öffentlichen Parks. Doch auch Straßenränder, landwirtschaftliche Flächen und Grünstreifen in bebauten Gebieten leiden unter Müll und Verschmutzungen. Littering hat nicht nur ästhetische, sondern auch ernsthafte ökologische Konsequenzen.

Wie lange bleiben Abfälle in der Natur?

Es ist erstaunlich, wie lange es für einige alltägliche Abfälle erforderlich ist, um zu verrotten:

•       Hundekot: ca. 2 Monate
•       Zeitung / Papier: 1 bis 3 Jahre
•       Bananen- / Orangenschale: 2 bis 5 Jahre
•       Kaugummi: 3 bis 5 Jahre
•       Papiertaschentuch: 3 Monate bis 5 Jahre
•       Zigarettenkippe: 2 bis 5 Jahre
•       Coffee-to-go-Becher:  ca. 50 Jahre
•       Verbundverpackung / Getränkekarton: 50  bis 100 Jahre
•       Plastiktüte / -sack: 100 bis 200 Jahre
•       Getränkedose (Alu): ca. 200 Jahre
•       Aluminiumfolie / -schale: 50 bis  400 Jahre
•       Plastikflasche: ca. 450 Jahre
•       Babywindel: 100 bis  500 Jahre
•       Autoreifen: ca. 2.000 Jahre
•       Styropor: mehr als  6.000 Jahre

Maßnahmen gegen Vermüllung in NRW

In Nordrhein-Westfalen setzen sich kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe aktiv für die Sauberkeit im öffentlichen Raum ein und fördern mit Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für das Thema.

Darüber hinaus können Ordnungsbehörden in NRW bei Verstößen gegen Bußgelder verhängen. So kann beispielsweise für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ein Bußgeld von bis zu 100 € erhoben werden. Der 2019 von der Landesregierung überarbeitete Bußgeldkatalog rät nun zu höheren Bußgeldern im Umweltbereich.

Nachstehend einige Beispiele aus dem Katalog:

  • Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen.
  • Zur Waldbrandvorsorge wurden die Bußgeldempfehlungen bei Fehlverhalten deutlich verschärft. So wird für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (bisher bis 1.020 Euro) oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro) empfohlen.
  • Das Wegwerfen oder Entsorgen von Abfällen in den Wald soll mit einem Bußgeld von 30 bis 25.000 Euro geahndet werden, bei größeren Mengen (ab 1 Kubikmeter) mit mindestens 500 Euro.
  • Werden gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile beschädigt oder beseitigt, wird ein Bußgeld von 500 bis 50.000 Euro empfohlen; bei der Fällung von Horst- und Höhlenbäumen von 1.000 bis 25.000 Euro.
  • Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern, Papptellern oder Obst- und Lebensmittelresten wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen. Diese Empfehlungen für den Bereich Abfallrecht wurden bereits vorab im Juni 2019 in einem Auszug des Bußgeldkatalogs veröffentlich. Quelle: LANUV

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