„Einreise“ in den Kreis beschränkt auf 15 Kilometer ab Grenze der eigenen Heimatgemeinde
Zur neuen Regionalverordnung zur Einschränkung von Bewegungsradien aus Kreisen und in Kreise mit hohen Inzidenzwerten hat das Gesundheitsministerium NRW heute (Mittwoch, 13. Januar) präzisiert, wie die Regelungen zur „Einreise“ zu deuten sind.
Demnach dürfen Einreisende aus Nachbar-Kreisen und -Städten sich jeweils bis zu 15 Kilometer (gemessen ab Gemeindegrenze des eigenen Wohnortes) in den Kreis Recklinghausen hineinbewegen. Anders, als gestern ausgelegt, darf sich also nicht frei im Kreis Recklinghausen bewegen, wer das Kreisgebiet innerhalb eines 15 Kilometer-Umkreises um seinen Wohnort erreichen kann.
So ist von der Gemeindegrenze Schermbeck/Kreis Wesel aus innerhalb der zulässigen 15 Kilometer beispielsweise jeder Punkt im Stadtgebiet Dorsten zu erreichen oder das Stadtzentrum Marl – nicht aber das Stadtzentrum Haltern (17 Kilometer) oder die Stadt Recklinghausen.
Karte zeigt für Dorsten den auf 15 Kilometer begrenzten Bewegungsradius

Das Vermessungsamt der Stadt Dorsten hat deshalb unter dem folgenden Link dorsten/corona/ eine Karte erstellt, die anschaulich macht, wohin Dorstener Bürger sich nach Erlass der Regionalverordnung NRW bewegen dürfen, ohne dafür einen besonderen Grund haben zu müssen:
Zulässig sind generell alle Fahrten innerhalb des gesamten Kreises Recklinghausen. Die zehn Städte sind in dieser Karte grün hinterlegt.
Dorstener Bürger dürfen sich zudem außerhalb des Kreisgebietes 15 Kilometer über die eigene Stadtgrenze hinaus bewegen, ohne dass es dafür eines besonderen Grundes bedarf (rot gestrichelte Linie im Radius um das orange umrandete Stadtgebiet von Dorsten).
Fahrten nach Reken, Velen, Heiden, Borken, Raesfeld, Schermbeck, Hünxe, Kirchhellen, Bottrop und Buer sind damit weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Teilweise angefahren werden dürfen die Stadtgebiete von Dülmen, Coesfeld, Gescher, Rhede, Hamminkeln, Dinslaken, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen und Herne.
Eigene Messungen durchführen
Der Radius um die Stadtgrenze hat darstellungsbedingt leichte Unschärfen um die 15-km-Grenze herum. Darum gibt es rechts oben auf der Darstellung ein kleines Lineal, mit dem innerhalb der Karte eigene Messungen durchgeführt werden können zwischen Stadtgrenze und Radius: Dafür bitte mit diesem Werkzeug zwei Punkte setzen, die Luftlinie dazwischen wird automatisch berechnet.
Für diese Beschränkungen gibt es zahlreiche Ausnahmen:
Zulässig bleiben sowohl die Ausreise aus dem Kreis Recklinghausen wie auch die Einreise für
- die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen.
- den Besuch von Schule, Kindertagesbetreuung beziehungsweise Notbetreuung oder eine
Begleitung bei diesem Besuch. - den Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Pflegeeinrichtungen (gemäß § 71 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch).
- Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen.
- die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen.
- die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen.
- Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Alle diese Ausnahmen gelten natürlich nur, soweit sie nach der aktuellen Coronaschutzverordnung auch zulässig sind.
Der Link zum Kilometerrechner der Stadt Dorsten
http://46.4.251.206/dorsten/corona/index.html#10/51.6717/7.1013