Assistenzsysteme sind allgegenwärtig. Was vor rund 60 Jahren mit den ersten Tempomaten und Antiblockiersystemen begann, ist inzwischen aus Autos nicht mehr wegzudenken. Nun geht die EU noch einen Schritt weiter: Ab 2024 müssen Neuwagen bestimmte Systeme verpflichtend besitzen. Der Wunsch: Unfälle vermeiden und Leben retten.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die Europäische Union beschlossen, ab dem Jahr 2024 verschiedene Fahrerassistenzsysteme verpflichtend in Neuwagen einzuführen. Diese Maßnahme betrifft nicht nur neue Fahrzeuggenerationen, sondern schreibt vor, dass ab 2024 schrittweise alle Neuzulassungen serienmäßig mit den folgenden Assistenzsystemen ausgestattet sein müssen:
Blackbox
Ähnlich einer Blackbox in Flugzeugen werden relevante Parameter anonym gespeichert, die im Zusammenhang mit einem möglichen Unfall stehen. Das Ziel ist eine effektive Unfalluntersuchung und die Analyse der Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme.
Geschwindigkeitsassistent (ISA)
Der Intelligent Speed Assistant (ISA) zeigt erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen an. Er warnt mit optischen und akustischen Signalen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Alternativ kann das System das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit regeln.
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Warnsysteme für Müdigkeit und nachlassende Aufmerksamkeit überwachen den körperlichen Zustand mittels Systemanalyse und KI. Sie erkennen Fahr- oder Lenkmuster, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit durch Müdigkeit hinweisen.

Notbremsassistent
Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen automatisch ab oder unterstützt bei einem Bremsvorgang. Diese Assistenz ist bereits seit dem 6. Juli 2022 für die Typgenehmigung verbindlich und ab Juli 2024 auch für die Neuzulassung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
Notfall-Spurhalteassistent
Dieses Fahrerassistenzsystem warnt und korrigiert die Fahrtrichtung nur dann, wenn unbeabsichtigt die Fahrspur verlassen wird.

Notbremslicht
Das adaptive Bremslicht signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern einen abrupten Bremsvorgang.
Rückfahrassistent
Systeme, die beim Rückwärtsfahren unterstützen sollen, indem sie ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug erkennen.
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Die EU schreibt ab 2024 zunächst eine standardisierte Schnittstelle vor. An diese soll dann ein Kontrollgerät angeschlossen werden können, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zu installieren.
Assistenzsysteme sollen Menschen schützen
Diese Assistenzsysteme sollen nach EU-Statistiken dazu beitragen, dass bis 2038 etwa 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können. Die verpflichtende Einführung dieser Systeme unterstreicht das Bestreben, menschliches Versagen als Hauptursache von Verkehrsunfällen zu minimieren und die Straßensicherheit nachhaltig zu verbessern.