Ab dem 1. Januar 2025 treten in Dorsten höhere Gebühren für die Nutzung der städtischen Friedhöfe in Kraft. Der Stadtrat hat die 13. Änderung der Gebührensatzung beschlossen, die eine durchschnittliche Erhöhung von 10,31 Prozent vorsieht. Diese Anpassung betrifft unter anderem Sarg- und Urnengräber, Bestattungsgebühren und Trauerhallen.
Die Gebührensteigerung basiert auf einer detaillierten Kalkulation der Kosten für den Friedhofsbetrieb. Die Personalkosten, die den größten Anteil an den Gebührenbedarfen ausmachen, steigen auf 69,06 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt belaufen sich die kalkulierten Kosten für das Jahr 2025 auf 1,9 Millionen Euro. Davon will die Stadt rund 1,7 Millionen Euro über Gebühren decken.
Was wird teurer?
Die Gebührenanpassung fällt unterschiedlich aus. Während die meisten Positionen wie Sarggräber, Urnengräber und Bestattungsgebühren erhöht werden, sinken einige Subventionen. Beispielsweise reduziert sich der Zuschuss für Kindergräber und Trauerhallen von 43.796 Euro im Vorjahr auf 37.579 Euro. Die genaue Gebührenstruktur sowie die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr können aus der Kostenaufstellung entnommen werden.
Kostensteigerung durch gestiegene Ansprüche
Neben den Personalkosten beeinflussen kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen die Gebühren. So wurden etwa die Wiederbeschaffungszeitwerte der für den Friedhofsbetrieb genutzten Anlagen neu bewertet. Dies führte zu einem leichten Rückgang bei den kalkulatorischen Zinsen, während die Abschreibungen nahezu konstant blieben.
Kostendeckungsgrad steigt
Mit der neuen Gebührensatzung erreicht die Verwaltung einen Kostendeckungsgrad von 97,8 Prozent. Das ist eine leichte Verbesserung gegenüber den 97,26 Prozent des Vorjahres. Trotz der Erhöhung bleibt ein Restbetrag von etwa 37.578 Euro, der nicht durch Gebühren gedeckt ist.
Stimmen aus der Verwaltung
Holger Lohse, der technische Beigeordnete der Stadt Dorsten, betonte, dass die Anpassung notwendig sei, um die gestiegenen Betriebskosten der Friedhöfe zu decken und gleichzeitig einen nachhaltigen Friedhofsbetrieb sicherzustellen. „Die Gebührenkalkulation basiert auf einer fairen und detaillierten Kostenanalyse, die auch den Anteil öffentlichen Grüns berücksichtigt“, erklärte Lohse.
Wie geht es weiter?
Die neuen Friedhofsgebühren treten Anfang 2025 in Kraft. Für Bürgerinnen und Bürger, die von einer Bestattung betroffen sind, bedeutet dies zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich frühzeitig über die neuen Gebühren zu informieren und gegebenenfalls Vorsorgemaßnahmen zu treffen.