Die Stadt Dorsten hat neue Maßnahmen zur Regelung der Klassengrößen an ihren Grundschulen beschlossen. Im Schuljahr 2025/2026 sollen an drei Schulen – der Agathaschule, der Grünen Schule an der Talaue und der Bonifatiusschule – die Aufnahmezahlen für Schulanfänger begrenzt werden.
Ziel der Stadt Dorsten ist es, überfüllte Klassen zu vermeiden und eine qualitativ hochwertige Bildung sicherzustellen.
Die geplanten Begrenzungen im Detail:
- Agathaschule: Maximal 100 Kinder, verteilt auf vier Klassen (jeweils 25 Kinder).
- Grüne Schule an der Talaue: Maximal 92 Kinder, verteilt auf vier Klassen (jeweils 23 Kinder).
- Bonifatiusschule: Maximal 72 Kinder, verteilt auf drei Klassen (jeweils 24 Kinder).
Diese Regelungen basieren auf den Vorgaben des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes (§ 46 Abs. 3). Die Stadt argumentiert, dass sie auf diese Weise den besonderen Herausforderungen in den betroffenen Schulen begegnen möchte.
Warum die Begrenzung der Schülerzahlen?
Die betroffenen Grundschulen sind als „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ anerkannt und betreuen daher viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Agathaschule beispielsweise unterrichtet aktuell 24 Kinder mit besonderen Förderbedarfen. Kleinere Klassengrößen sollen helfen, den inklusiven Unterricht besser zu gestalten und den individuellen Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.
Hinzu kommt die räumliche Kapazitätsgrenze der Schulen. Während die Agathaschule und die Grüne Schule nahezu ausgelastet sind, können benachbarte Schulen wie die Pestalozzischule oder die Wittenbrinkschule potenziell mehr Schüler aufnehmen.
Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
Die Stadt sieht sich mit einer steigenden Schülerzahl konfrontiert, da immer mehr Kinder länger in der Schuleingangsphase verbleiben. Dies erhöht den Druck auf die Klassenzimmer, da bestehende Klassenstrukturen erhalten bleiben müssen, selbst wenn sich die Schülerzahlen innerhalb eines Jahrgangs ändern.
„Unser Ziel ist eine leistungs- und zukunftsfähige Schullandschaft“, betont Bürgermeister Tobias Stockhoff. Die geplanten Begrenzungen seien in enger Abstimmung mit Nachbarschulen und der Schulaufsicht getroffen worden. Sie sollen sicherstellen, dass die Verwaltung Kinder gleichmäßig auf die verfügbaren Kapazitäten verteilen kann.