Die Stadt Dorsten hat eine wichtige Änderung der Verkehrsführung am Westwall bekanntgegeben. Der Abschnitt zwischen Gahlener Straße und Klosterstraße bleibt zwar weiterhin Einbahnstraße, doch der Radverkehr in Gegenrichtung wird künftig untersagt. Bislang durften Radfahrer von der Klosterstraße aus entgegen der Einbahnrichtung fahren. Eine erneute Prüfung der Fachabteilung des Ordnungsamtes hat nun ergeben, dass diese Freigabe aus Sicherheitsgründen nicht mehr vertretbar ist.
Nach den geltenden verkehrsrechtlichen Empfehlungen darf Radverkehr in Einbahnstraßen nur dann gegen die Fahrtrichtung zugelassen werden, wenn ausreichend Raum für sichere Begegnungen besteht. Zwischen einem entgegenkommenden Auto und einem Fahrrad sollten mindestens drei Meter Platz vorhanden sein, bei höherem Verkehrsaufkommen oder unübersichtlichen Strecken mindestens dreieinhalb Meter. Diese Breite ist am Westwall nicht durchgehend gegeben. Die kurvige Linienführung erschwert zudem die Sicht und behindert sowohl Autofahrende als auch Radfahrende. Auf der rund zweihundertfünfzig Meter langen Strecke fehlen außerdem geeignete Ausweichstellen. Immer wieder kommt es zu Konfliktsituationen, in denen Autofahrende und entgegenkommende Radfahrer in kritische Situationen geraten.
Christoph Fortmann, Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes, betont, dass unter den aktuellen Bedingungen keine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden könne. Deshalb müsse das Radfahren entgegen der Einbahnrichtung künftig ausgeschlossen werden. Die neue Regelung wurde mit allen beteiligten Stellen abgestimmt und wird kurzfristig ausgeschildert.
Für Radfahrende bleibt eine sichere Verbindung in Richtung Süden weiterhin über den Westgraben oder die Straße Am Schölzbach möglich.




























