Einstimmiger Ratsbeschluss am Mittwoch – Die Stadt Dorsten erhebt Klage gegen die Stadt Münster. Grund: Rückerstattung von Jugendhilfeleistungen.
Dorsten. Das kann auch die Stadt Dorsten so nicht stehen lassen, denn in diesem Fall geht es immerhin um die stolze Summe rund 44.000 Euro. Grund genug, dass nun die Stadt Dorsten gegen die Stadt Münster klagen wird. Der Rat stimmte diesem Beschluss einstimmig zu.
Voraus gegangen war ein Rückerstattungsanspruch der Stadt Münster in einem Jugendhilfefall in Höhe von rund 44.000 Euro.
Der Hintergrund sind von der Stadt bezahlte Leistungen für zwei Kinder im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Allerdings zahlte die Stadt Gelder, obwohl die sorgeberechtigte Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des streitigen Zeitraums in Münster hatte.
Die Stadt Münster hatte bereits für einen zurückliegenden Zeitraum und einen Teil des nunmehr streitigen Zeitraums die Erstattungspflicht anerkannt. Bezüglich des verbleibenden Zeitraums beruft sich die Stadt Münster jedoch auf Verjährung.
Die Stadt Dorsten hingegen ist der Ansicht, dass der Kostenerstattungsanspruch nicht verjährt ist. Ein Teil des Kostenerstattungsanspruchs droht allerdings im Dezember 2019 zu verjähren. Aus diesem Grund hält die Stadt Dorsten die Klageerhebung für dringend geboten. Zahlreiche Zahlungsaufforderungen in der Vergangenheit waren bislang vergeblich, obwohl eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Rechtsamt der Stadt Münster stattfand und die Klageerhebung mit Fristsetzung angedroht wurde.
Jetzt möchte der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch machen und gegen die Stadt Münster Klage erheben.
Allerdings ist Eile geboten, denn in Höhe eines Großteils der Klagesumme muss bis zum
10.12.2019 eine Klage beim zuständigen Gericht anhängig sein. Erfolgt dies nicht, wäre die Angelegenheit größtenteils verjährt.
Petra Bosse