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Flüchtlinge in Dorsten: Platz wird knapp – Wie geht es weiter?

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Insgesamt leben in der Stadt Dorsten 1.894 Flüchtlinge aus unterschiedlichen Ländern. Wie in anderen Städten und Kommunen auch, steht die Stadt Dorsten dabei vor großen Herausforderungen, insbesondere bei der Unterbringung. Nun sind zwei neue Wohnheime geplant.

Derzeit sind insgesamt 603 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Schutz gemeldet, von denen 571 aus der Ukraine stammen und 32 aus einem anderen Herkunftsland, die mit einer Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Schutz gemeldet sind. Die Personen wurden privat aufgenommen, der Stadt Dorsten zugewiesen oder sind zwischenzeitlich nach Dorsten umgezogen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Kategorien von Personen, die unterschiedliche Arten von Aufenthaltserlaubnissen besitzen, einschließlich solcher für Asylberechtigte, Flüchtlinge und Personen mit Abschiebeverboten.

16 Personen sind dabei im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (Aufenthalt aus humanitären Gründen).

Weitere 421 Personen sind als subsidiär Schutzberechtigte gemeldet. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen.  

210 Personen haben aufgrund bestehender Abschiebeverbote eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines Abschiebeverbots (§ 25 Abs. 3 AufenthG).

Wie viele neue Flüchtlinge kommen aktuell wöchentlich?

Im Oktober wurden bisher zwölf Personen aus der Ukraine in private Haushalte aufgenommen und hier angemeldet. Im September waren es dabei zwei Personen.

Wie hoch ist die Belegung der Unterkünfte?

Aktuell stehen ca. 320 Plätze für die Unterbringung von geflüchteten Personen zur Verfügung. Davon sind noch etwa 100 Plätze frei.

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Im ehemaligen Mutter-Kind-Haus im Marienviertel soll eine Flüchtlingsunterkunft für 50 Personen entstehen Foto: Daniel Bosse

Geplante Maßnahmen zur Unterbringung von weiteren Flüchtlingen?

An der Molkerei 24 hat die Stadt ein Gebäude zur Unterbringung von maximal 50 Personen erworben. Derzeit laufen dabei die Vorbereitungen zur Belegung dieser städtischen Unterkunft. Nach Abschluss des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und erforderlicher Umbauten können die Räumlichkeiten dann voraussichtlich ab Dezember 2023 genutzt werden.

Beschlossen wurde, dass der Neubau eines Gebäudes zur Unterbringung von ebenfalls maximal 50 Personen auf dem Grundstück Halterner Straße/Ecke Hellweg. Derzeit laufen die Vorplanungen zur Umsetzung dieses Projektes. Geplante Fertigstellung voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025.

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Grundstück an der Halterner Straße, Ecke Hellweg in Hervest. Foto: Borgwardt

Tobias Stockhoff und die Abschiebereform von Nancy Faeser

Letzte Woche hat Nancy Faeser einen Vorschlag zur erleichterten Abschiebung gemacht. Sie möchte dabei laut Gesetzentwurf die Zahl der fehlgeschlagenen Abschiebungen minimieren und für eine Entlastung der Ausländerbehörden sorgen. 2022 wurden aus Deutschland 12.945 Menschen abgeschoben. Das ist nur ein kleiner Teil der 300.000 Menschen ohne Bleiberecht, die abgeschoben werden könnten.

„Zunächst einmal ist es richtig, dass die Bundesregierung betont, dass zwischen dem grundgesetzlich geschützten Asylrecht in Artikel 16a und z. B. der Migration aus wirtschaftlichen Gründen, so genannte ‚Armutsmigration‘, unterschieden werden muss“, erklärt Stockhoff. „Wer in seinem Land politisch verfolgt wird, sein Leben bedroht ist, der soll und der muss hier Zuflucht finden. Dafür kämpfe ich leidenschaftlich und verteidige dieses Grundrecht. Das ist unsere rechtliche Verantwortung und das ist unsere moralische Verantwortung als Bundesrepublik Deutschland.“

Bürgermeister Tobias Stockhoff. Foto: Archiv / Sklenak

Wenn ein Asylantrag jedoch abgelehnt wurde oder ein anerkannter Asylbewerber dieses Grundrecht durch massive Straftaten gefährde, müsse er Deutschland verlassen, findet der Bürgermeister. Wenn eine freiwillige Ausreise nicht möglich sei, dann sei die Rückführung – Abschiebung – in das Heimatland die einzige Möglichkeit.

„Der Vorschlag von Nancy Faeser wirkt nach einer ersten Analyse an einigen Stellen nicht ehrlich“, urteilt Tobias Stockhoff. „Es dürfen neben gerechten Gründen nicht zu viele Ausnahmen geschaffen werden, die am Ende bei abgelehnten Asylanträgen oder Straftaten eine Abschiebung ausschließen.“ Das sei das völlig falsche Zeichen in Richtung der Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen.

„SPD und FDP müssen hier in der Bundesregierung dringend den grünen Koalitionspartner überzeugen, damit wir als Gesellschaft gut die Menschen integrieren können, die aus guten und gerechten Gründen hier als Asylbewerber anerkannt wurden“, schließt der Bürgermeister.

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