Corona-Beschränkungen – Neben Friseuren dürften auch Fußpfleger wieder ihre Dienste anbieten
Mit der Neufassung der Corona-Schutzverordnung sind in NRW seit Montag (4. Mai) auch Dienstleistungen von Fußpflegern wieder zulässig.
Offen war dabei zunächst, ob dies wie bisher nur für medizinisch notwendige Dienstleistungen gilt. Die Stadt Dorsten hat daher am Montag die neue Verordnung noch einmal ausgewertet und dazu gehörende Hinweise zu Rate gezogen. Demnach sind ab sofort alle Dienste von Podologen und Fußpflegern wieder zulässig.
Für die Tätigkeit gelten allerdings strenge Hygiene-Auflagen, die das Land in einer Ergänzung der Corona-Schutzverordnung geregelt hat.
Die vollständigen Hygiene-Vorschriften für Friseure und Fußpfleger können hier nachgelesen werden:
www.land.nrw_und_infektionsschutzstandards_zur_corona
Die vollständige aktuelle Corona-Schutzverordnung finden Interessierte unter diesem Link: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf




























