Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei zwei Wildgänsen aus Dorsten und Gladbeck den Erreger H5N1 nachgewiesen. Der Kreis Recklinghausen verzichtet in Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) auf eine Sperrzone. Geflügelhalter sollen ihre Tiere besonders schützen.
Nachweis durch Friedrich-Loeffler-Institut
Bei zwei toten Wildgänsen aus Dorsten und Gladbeck hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stellte den Subtyp H5N1 fest. Nach einer Risikobewertung und enger Abstimmung mit dem LAVE sieht das Kreisveterinäramt derzeit keine Notwendigkeit, eine Sperrzone rund um die Fundorte einzurichten.
Kreis mahnt zu erhöhter Vorsicht
Geflügelhalter im Kreisgebiet sollen laut Kreisverwaltung erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen, um ihre Bestände zu schützen. Wichtig sei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel strikt zu vermeiden. Futterstellen und Tränken sollten so gesichert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Zum Tränken sei ausschließlich Leitungswasser zu verwenden, nicht Oberflächenwasser.
Auch eine klare Trennung zwischen Stall- und Straßenkleidung sowie gründliches Händewaschen vor und nach dem Betreten der Ställe werden empfohlen. Futter und Einstreu sollten trocken und für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. Zugänge zu Ställen und Gehegen seien zu sichern, um unbefugtes Betreten zu verhindern.
Hinweise des LAVE
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung stellt ein Merkblatt „Geflügelpest/Vogelgrippe“ für Hobby- und Kleingeflügelhalter bereit. Es enthält praktische Hinweise zur Biosicherheit und kann unter www.lave.nrw.de heruntergeladen werden (Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).
Tierärzte und Veterinäramt als Ansprechpartner
Die Geflügelpest gilt als hochansteckend und verläuft bei Hühnern und Puten meist tödlich. Das Kreisveterinäramt bittet alle Halter, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen sollten Tierärzte umgehend informiert werden. Auch das Veterinäramt steht als Ansprechpartner zur Verfügung, telefonisch unter 02361/532125 oder per E-Mail an [email protected].
Kadaver-Sammelstellen in den Städten
Gemeinsam mit den Ordnungsämtern haben Kreis und Städte vereinbart, Kadaver-Sammelstellen einzurichten. Dort werden Proben für Untersuchungen auf H5N1 entnommen. Die jeweiligen Ansprechpartner werden in Kürze auf den Internetseiten der Städte und unter www.kreis-re.de/tierseuchen veröffentlicht.
Gemeldet werden sollen Funde von Wildvögeln wie Kranichen, Reihern, Wasservögeln oder Greifvögeln. Singvögel, Tauben oder Rabenvögel sind von der Geflügelpest nicht betroffen. Totfunde dieser Arten können weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
Hintergrund zur Geflügelpest
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Virusinfektion, deren natürliche Wirte wilde Wasservögel sind. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form, ausgelöst durch hochpathogene Viren der Subtypen H5 und H7. Nutzgeflügel wie Hühner und Puten gelten als besonders empfindlich, häufig mit Sterberaten von bis zu 100 Prozent. Wasservögel zeigen seltener Krankheitssymptome, können das Virus aber weitergeben.




























