StartGesundheitCovid-19Gesundheitsamt passt Quarantäne-Regelung an

Gesundheitsamt passt Quarantäne-Regelung an

Veröffentlicht am

Gesundheitsamt passt Quarantäne-Regelung an und folgt den neuen RKI-Empfehlungen durch Mutanten

Ab sofort gilt grundsätzlich für alle neu mit dem Virus Infizierten und ihre Kontaktpersonen eine Quarantänezeit von 14 Tagen.

(pd). Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen passt mit Blick auf die Virusmutationen und die Bewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) sein Vorgehen bei Quarantänen für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen und Kontaktpersonen an.

Anzeige
Anzeige zum Freizeitspezial 2026 auf Dorsten-Online

Ab sofort gilt grundsätzlich für alle neu mit dem Virus Infizierten und ihre Kontaktpersonen eine Quarantänezeit von 14 Tagen. Zuvor folgten auf ein positives PCR-Ergebnis, bei dem keine Variante durch Sequenzierung oder Typisierung nachgewiesen wurde, in der Regel zehn Tage Quarantäne. Eine weitere Änderung betrifft die Bestimmung von Kontaktpersonen in Schule und Kita.

Quarantäne für Kurs oder Gruppe

Dort gilt vorerst – bis das Land seine Teststrategie konsequent umgesetzt hat – die gesamte Klasse, der Kurs oder die Gruppe als Kontaktpersonen der Kategorie 1, für die Tests angeordnet und eine Quarantäne festgelegt wird.

„Die Virusmutationen stellen uns vor neue Herausforderungen, da sie ansteckender sind und sich schneller verbreiten“, erklärt Raphael Stauf, Leiter Infektionsschutz beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen. „Das RKI hat aus diesem Grund die Lage neu beurteilt und Empfehlungen veröffentlicht, an die wir unser Vorgehen nun anpassen.“

Ein Drittel aller Fälle

Bislang wurden im Kreis Recklinghausen die britische und die südafrikanische Virusvariante nachgewiesen. Erstere macht im Kreis Recklinghausen nachweislich mindestens ein Drittel aller Fälle aus, wobei von einem noch höheren Prozentsatz ausgegangen werden kann. „Das RKI hat zuletzt mit einem Wert von 72 Prozent die Variante B1.1.7, die zuerst in Großbritannien aufgetreten ist, als die aktuell in Deutschland dominierende bezeichnet“, so Stauf.

Verbindlich sind Angaben in Ordnungsverfügung

Wer positiv auf Corona getestet wurde oder als Kontaktperson der Kategorie 1 in häusliche Quarantäne muss, bekommt vom Ordnungsamt seiner Stadt eine Ordnungsverfügung zugestellt. „Die Quarantänezeit von 14 Tagen ist die Norm. Natürlich kann es aber im individuellen Fall weitere Faktoren geben, die die Kontaktnachverfolgung berücksichtigt. Am Ende sind die in der Ordnungsverfügung beschriebenen Angaben verbindlich.“

Neuer WhatsApp-Kanal

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal unter https://bit.ly/dorstenonline für aktuelle Infos. Wir bieten lokale Nachrichten, Event-Infos, Polizeimeldungen und mehr.

NEUSTE ARTIKEL

Für körperbehinderten Freund: Zwei Brüder radeln durch Europa

Seit über 17 Jahren sind Leo und Thomas mit Maceo befreundet. Sie gingen zusammen in den Kindergarten, wuchsen gemeinsam auf und wurden Freunde fürs Leben....

Mit Geschichten Kindern den Weg zum Lesen öffnen: Dorsten sucht Lesepaten

Vorlesen unterstützt Kinder beim Spracherwerb, erweitert den Wortschatz und weckt die Neugier auf Bücher. Das Netzwerk „Dorsten liest vor“ engagiert sich seit 24 Jahren in...

DTC Jüntgen feiert historischen Meistertitel vor heimischer Kulisse

Der Dorstener TC Jüntgen hat das erfolgreichste Wochenende seiner Vereinsgeschichte mit dem Gewinn der Deutschen Meisterschaft gekrönt. Bei der erstmals im Final-Four-Format ausgetragenen Endrunde der...

Radfahrer nach Unfall am Lippe-Deich geschlagen und geflüchtet

Nach einem Zusammenstoß zweier Radfahrer am Lippe-Deich in Dorsten sucht die Polizei nach einem bislang unbekannten Mann. Er soll seinen Unfallgegner nach dem Sturz geschlagen...

Klick mich!