StartNRWGewaltdelikte in NRW: LKA überprüft 30 Fälle auf rechtsextremen Hintergrund

Gewaltdelikte in NRW: LKA überprüft 30 Fälle auf rechtsextremen Hintergrund

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Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen bewertet mehrere Gewaltdelikte mit Todesfolge nachträglich als Taten mit rechtsextremistischer Motivation

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat 30 zurückliegende Gewaltdelikte aus den Jahren 1984 bis 2020, bei denen es Todesopfer in NRW gab, auf einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund überprüft. Anlass sei laut LKA die Neubewertung eines Falles aus dem Jahr 2003 gewesen, der nachträglich als rechtsextremes Tötungsdelikt anerkannt wurde.

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Das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen habe daraufhin ein interdisziplinäres Expertenteam des LKA NRW beauftragt, strittige Fälle zu identifizieren und aus heutiger Perspektive unvoreingenommen erneut zu betrachten.

LKA
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat 30 zurückliegende Gewaltdelikte zwischen den Jahren 1984 und 2020 mit Todesopfern aus NRW auf einen möglichen rechten Hintergrund überprüft. Grafik: LKA NRW

Vorstellung der Untersuchungsergebnisse

Gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul stellten LKA-Direktor Ingo Wünsch und Verantwortliche der Projektgruppe „ToreG NRW“ (Todesopfer rechter Gewalt in NRW) am Dienstag, 3. September, die Ergebnisse der Untersuchung vor. Sieben der geprüften Fälle wurden von den Experten als Taten mit einer politischen Tatmotivation eingestuft, weshalb in einigen Fällen eine entsprechende Korrektur in den polizeilichen Statistiken für erforderlich gehalten wird.

Bedeutung der Aufarbeitung für die Hinterbliebenen

Insbesondere für die Hinterbliebenen ist die erfolgte Aufarbeitung von großer Bedeutung. „Dass wir die Fälle aus der Vergangenheit neu betrachtet und bewertet haben, war erforderlich“, betonte Innenminister Herbert Reul. „Handelt es sich um Rechtsextremismus, soll er als solcher benannt und in der Statistik erfasst sein.“

Akribische Analyse der Gewaltverbrechen

Die Expertengruppe unter der Leitung eines Politikwissenschaftlers analysierte über ein Jahr lang die Gewaltverbrechen aus den Jahren 1984 bis 2020. Dabei wurden Gerichtsurteile und Verfahrensakten herangezogen. Handlungsleitend war die Frage, ob die Tötung eines oder mehrerer Menschen rechtsextremistisch motiviert war.

Gesellschaftliche Verantwortung der Polizei

„Mit dem Projekt ToreG NRW stellen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung als Polizei NRW. Das interdisziplinäre Projektteam meines Hauses verfolgte den Ansatz, bei der Bewertung auch die heutige Erkenntnislage sowie zeitgemäße gesellschaftliche Perspektiven und Sensibilitäten auf Rechtsextremismus mit einzubeziehen“, erklärte Ingo Wünsch, Direktor des LKA NRW.

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