Die Stadt Dorsten verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026. Enthalten sind unter anderem die Grundsteuer, die Hundesteuer sowie Gebühren für Müllentsorgung, Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienst.
Stichtag für die Datenverarbeitung
Da die Aufbereitung der Daten bereits im Dezember 2025 beginnen musste, konnten nur Vorgänge berücksichtigt werden, die bis zum 19. Dezember 2025 vollständig bearbeitet waren. Anträge oder Mitteilungen, die danach eingegangen sind, werden ab dem 26. Januar 2026 durch entsprechende Änderungsbescheide berücksichtigt.
Widerspruch und unbürokratische Klärung
Gegen einen Abgabenbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die genauen Informationen dazu finden sich in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.
In vielen Fällen lassen sich Unstimmigkeiten bei den Grundbesitzabgaben jedoch auch unkompliziert klären. Wer einen Rechenfehler, einen Zahlendreher oder eine andere offensichtliche Unrichtigkeit vermutet, sollte dafür direkt Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.
Dies ist telefonisch, per E-Mail an [email protected] oder per Fax unter 02362 / 66 5722 möglich. Telefonische Rückfragen richten Bürgerinnen und Bürger bitte an die im Bescheid genannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Gerade in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide kann es aufgrund des hohen Anfrageaufkommens zu Wartezeiten kommen. Alternativ empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme per E-Mail. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Stadt bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anfragen einige Tage in Anspruch nehmen kann.
SEPA-Lastschrift und Stundung
Wer noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, findet dem Abgabenbescheid einen entsprechenden Vordruck beigefügt. Eine Einzugsermächtigung erleichtert der Stadtkasse die Arbeit und hilft zudem, Kosten durch einen möglichen Zahlungsverzug zu vermeiden.
Sollte eine fristgerechte Zahlung aus besonderen Gründen nicht möglich sein, kann ein Stundungsantrag gestellt werden. Dieser ist vor Fälligkeit einzureichen. Die Gründe für Zahlungsschwierigkeiten müssen dargelegt und nachgewiesen werden. Bestehende Lastschriftmandate sind auf dem Bescheid vermerkt. Änderungen der Bankverbindung, die nach Erstellung der Bescheide mitgeteilt wurden, berücksichtigt die Stadtkasse automatisch.

Diese Gebühren steigen 2026
Für das Jahr 2026 sind bei mehreren Gebühren Anpassungen vorgesehen. Die Restmüllgebühr steigt um 14 Cent und beträgt künftig 2,32 Euro je Liter Müllvolumen im Jahr. Auch die Biomülltonne wird geringfügig teurer. Hier erhöht sich die Gebühr um 2 Cent auf 0,54 Euro je Liter Müllvolumen.
Deutlichere Anhebungen gibt es bei den Abwassergebühren. Die Gebühr für Schmutzwasser steigt um 45 Cent auf 3,99 Euro je Kubikmeter. Für die Niederschlagswasserbeseitigung werden künftig 86 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche fällig. Das sind 3 Cent mehr als bisher.
Ebenfalls erhöht werden die Straßenreinigungsgebühren für die Sommerwartung. Diese steigen im Durchschnitt um rund 22,4 Prozent. Die Gebühren für die Winterwartung bleiben unverändert.
Diese Gebühren bleiben unverändert
Unverändert bleiben im Jahr 2026 mehrere wichtige Abgaben. Der Hebesatz der Grundsteuer bleibt bei 870 Punkten. Die Ergebnisse der Grundsteuerreform sind bereits berücksichtigt. Die Stadt Dorsten entlastet die Grundsteuerzahlenden damit auch im kommenden Jahr um mehr als zwei Millionen Euro.
Auch bei der Hundesteuer gibt es keine Änderungen. Ebenso bleibt der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert.

Weitere Informationen online
Ausführliche Informationen zu den Grundbesitzabgaben und zur Berechnung der einzelnen Gebühren stellt die Stadt im Internet unter www.dorsten.de/gba zur Verfügung.




























