Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt derzeit die Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2024. Darin kann man auch sehen, welche Gebühren in Dorsten steigen, und welche gleich geblieben sind.
Die Daten wurden bereits im Dezember 2023 aufbereitet, sodass nur Vorgänge bis zum Stichtag 15. Dezember 2023 berücksichtigt werden konnten. Änderungsbescheide für Anträge oder Mitteilungen nach diesem Datum gehen ab dem 15. Januar 2024 in die Post.
Bei Einwänden gegen den Bescheid besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Nähere Details dazu finden sich in der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.
Eventuelle Unstimmigkeiten sind oft auch unkompliziert zu beheben. Betroffene, die aufgrund von Missverständnissen, Rechenfehlern oder anderen offensichtlichen Unrichtigkeiten Zweifel an den Daten haben, werden gebeten, sich mit der Steuerabteilung in Verbindung zu setzen. Dies kann telefonisch, per E-Mail ([email protected]) oder per Fax (02362 / 66 5722) erfolgen.
So ändern sich die Abgaben
Die Bescheide geben auch Informationen zu Veränderungen bei den Abgaben, darunter:
- Die Grundsteuern und die Gewerbesteuer bleiben unverändert.
- Die Hundesteuer bleibt unverändert
- Die Restmüllgebühr – zuvor drei Jahre stabil – steigt von 2,03 auf 2,18 Euro je Liter Müllvolumen jährlich. Für die 120-Liter-Tonne bedeutet das ein Plus von 1,50 Euro monatlich.
- Die Gebühr für die Biomülltonne bleibt unverändert.
- Die Abwassergebühr für Schmutzwasser steigt u. a. aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen beim Lippeverband um 29 Cent auf 2,89 Euro je Kubikmeter Abwasser. Für einen Haushalt mit vier Personen und 180 m³ Abwasser bedeutet das eine Erhöhung um 52,20 Euro jährlich. Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 4 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche auf 91 Cent. Bei einer versiegelten Fläche von 100 Quadratmetern bedeutet das eine Erhöhung um 4 Euro jährlich.
- Die Straßenreinigungsgebühren erhöhen sich für die Sommerwartung um 0,0075 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche bei wöchentlicher Reinigung (inner- und überörtliche Verkehrsstraßen) bzw. um 0,0025 Euro bei vierwöchentlicher Reinigung (Anliegerstraßen). Bei wöchentlicher Reinigung ergeben sich für ein 500 m² großes Grundstück Mehrkosten von 3,75 Euro jährlich. Bei vierwöchentlicher Reinigung beträgt die Steigerung 1,25 Euro.
- Die Gebühr für die Winterwartung steigt um 0,0012 Euro je Quadratmeter. Das bedeutet für ein 500 m² großes Grundstück eine Erhöhung um 60 Cent jährlich.
Weitere Informationen zu den Grundbesitzabgaben und Gebührenberechnungen sind online unter www.dorsten.de/gba verfügbar.




























