Fragen zur Feststellung des Grundsteuerwerts beantwortet ausschließlich das Finanzamt
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober für alle Grundstücke Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zu diesem Verfahren haben Städte- und Gemeindebund sowie Finanzministerium NRW eine Information für Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. Für Fragen wird in allen Finanzämtern eine Hotline eingerichtet.
Die Hotline im Finanzamt Marl (für Dorsten zuständig) ist erreichbar unter 02365 / 516 1959 Infos gibt es außerdem im Internet auf der Seite www.grundsteuer.nrw.de.