Am Landgericht Essen beginnt am 10. November 2025 die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte aus Dorsten, Viersen und Essen. Ihnen werde laut Anklage schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes sowie weitere Delikte vorgeworfen. Die Taten sollen sich ab dem Jahr 2023 zum Nachteil eines zur Tatzeit sechs bis acht Jahre alten Kindes ereignet haben.
Angeklagte und Vorwürfe
Vor Gericht stehen laut Anklageschrift ein 25-jähriger aus Dorsten, ein 48-jähriger aus Viersen und ein 41-jähriger aus Essen. Alle drei befinden sich in Haft. Vorgeworfen werden ihnen unter anderem sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Missbrauch ohne Körperkontakt, Vergewaltigung sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Zudem werde gefährliche Körperverletzung sowie Verabredung zum Verbrechen zur Last gelegt.
Geschädigte und Tatzeitraum
Die Taten sollen sich laut Anklage ab dem Jahr 2023 vor allem in Dorsten ereignet haben. Betroffen sei die Tochter des Angeklagten zu 1., die zur Tatzeit zwischen sechs und acht Jahre alt gewesen sei. Im Tatzeitraum soll es zu mehreren Missbrauchstaten gekommen sein.
Umfang der Taten
Dem Angeklagten zu 1. aus Dorsten wird vorgeworfen, in acht Fällen sexuellen Missbrauch begangen und davon Lichtbilder sowie Videos gefertigt zu haben. In einem Fall soll er das Kind mit einem Medikament sediert haben. Außerdem sollen zahlreiche kinderpornographische Inhalte erstellt und teilweise weitergegeben worden sein. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnanschrift sollen weitere Dateien gefunden worden sein.
Auch die beiden Mitangeklagten sollen laut Anklage sexuelle Handlungen an dem Kind begangen und diese dokumentiert haben. Der Angeklagte zu 1. soll dafür von dem Angeklagten zu 2. einen mindestens vierstelligen Geldbetrag sowie weitere geldwerte Leistungen erhalten haben. Gegen den Angeklagten zu 2. seien sechs Taten, gegen den Angeklagten zu 3. zwei Taten konkretisiert worden.
Weitere geplante Taten
Den Ermittlungen zufolge sollen sich die Angeklagten darüber ausgetauscht haben, weitere Missbrauchstaten zum Nachteil der Tochter des Angeklagten zu 1. sowie des Sohnes des Angeklagten zu 2. zu begehen.
Mögliche Nebenentscheidungen
Das Gericht prüft im Fall des Angeklagten zu 1. zudem, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB oder in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB vorliegen könnten.
Fortsetzungstermine
Die Verhandlung soll an folgenden Tagen fortgesetzt werden:
19. November 2025, 9.00 Uhr
21. November 2025, 9.00 Uhr
26. November 2025, 9.00 Uhr
27. November 2025, 13.00 Uhr




























