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Höhere Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

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Neue Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen: Steuergerechtigkeit nach 45 Jahren

Dorsten (pd). Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung im Einkommensteuerrecht beschlossen.

Jürgen Dusel begrüßt diesen Schritt als lange überfällig:
„Die Beträge wurden seit 45 Jahren nicht mehr angepasst. Deswegen freue ich mich sehr, dass das Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz meine Anregung aufgenommen und diesen wichtigen Schritt nun eingeleitet hat,“ so der Beauftragte.

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„Für mich geht es dabei um eine Frage der Steuergerechtigkeit, vor allem aber auch um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal.

Behinderungsbedingt höhere Aufwendungen

Denn viele Menschen mit Behinderungen gehen arbeiten und zahlen entsprechend Einkommensteuer. Sie haben aber oftmals behinderungsbedingt höhere Aufwendungen. Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert. Dies ist ein konkreter Schritt hin zu dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.“

Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln.

Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag. Für blinde Menschen sowie Menschen, die rechtlich als „hilflos“ eingestuft sind, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7400 Euro.

Zudem sollen die Pauschbeträge bereits ab einem GdB von 20 in Anspruch genommen werden können, unter Verzicht auf das Vorliegen weiterer Anspruchsvoraussetzungen bei einem GdB kleiner 50.

Fahrtkosten-Pauschbetrag

Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen. Dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.

Pflege-Pauschbetrag

Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag deutlich erhöht werden. Ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 soll eingeführt werden. Der Gesetzesentwurf geht nach Stellungnahme durch den Bundesrat, in das parlamentarische Verfahren.

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