StartNatur und GartenHunde an die Leine: Brut- und Setzzeit hat begonnen

Hunde an die Leine: Brut- und Setzzeit hat begonnen

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Rehkitz. Foto: pixabay

Der Frühling steht vor der Tür. Nun verwandelt sich die Natur in eine große Kinderstube, denn Anfang März beginnt im Wald die „Brut- und Setzzeit“. In dieser Zeit sollten Hunde an die Leine genommen werden, erklärt der Landesbetrieb Wald und Holz.

Ab März fangen die Wildtiere an, sich zu paaren und zu brüten. Andere bringen bereits ihre Jungen zur Welt, oder ihre Jungen schlüpfen. Daher bitten Forstbetriebe alle Hundehalter, auch auf ausgewiesenen Waldwegen ihre Hunde an die Leine zu nehmen.

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Generell ist es zwar erlaubt, Hunde ohne Leine auf Waldwegen laufen zu lassen, so lange von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Dennoch muss der Hund abrufbar sein und auch ohne Leine auf dem Weg in Sichtweite von Herrchen oder Frauchen bleiben. So können die schnell reagieren und den Hund zu sich rufen, wenn sich andere Waldbesucher nähern.

In Naturschutzgebieten müssen Hunde an die Leine

Eine Ausnahme gilt in Naturschutzgebieten. Dort dürfen Mensch und Hund die Wege nicht verlassen und Hunde müssen immer angeleint sein. Hunde dürfen im Wald außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Das gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten und Polizeihunde. Hundehalter, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

„Zum Schutz des Wildes und um unschöne Zwischenfälle mit anderen Waldbesuchern zu vermeiden, sollten Hundehalter ihre Vierbeiner auch auf den Wegen an die Leine nehmen. Dann steht einem entspannten Waldbesuch nichts im Weg“, empfiehlt der Landesbetrieb Wald und Holz.

Mit diesem Bild wirbt der Landesbetrieb Wald und Holz um Verständnis. Foto: LWH

Wildernde Hunde

Leider haben nicht alle Hundehalter ihre Hunde unter Kontrolle, wenn es darauf ankommt. Immer wieder wittern freilaufende Hunde im Wald die Fährte von Wildtieren, oder begegnen ihnen direkt und nehmen die Verfolgung auf. Meistens hilft dann alles Pfeifen und Rufen nichts – der Hund ist vom Jagdfieber gepackt. Das kann allerdings böse für ihn enden, denn die Landesjagdgesetze regeln den Schutz von Wild vor wildernden Hunden. Das erlaubt es Jagdschutzberechtigten, wildernde, nicht mehr zu kontrollierende Hunde, abzuschießen, wenn diese

  • Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen
  • und andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.

Jungtiere nicht anfassen

Auch ohne Hund sollte man Jungtiere nicht anfassen. Reh- oder Hasenkinder warten oft lange alleine auf ihre Mutter, und verstecken sich in dieser Zeit reglos im Bewuchs. Daher sollte man die Tiere in Ruhe lassen und nicht berühren, damit man die Versorgung durch die Elterntiere nicht stört.

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