Die geplante Krankenhausplanung NRW lässt die Notfallversorgung in der Kardiologie entfallen – mit spürbaren Konsequenzen für die Bevölkerung. Auch sollen laut der Pläne zukünftig keine Operationen mehr im Brustzentrum (Senologie) durchgeführt werden. Was laut Planung im Dorstener Krankenhaus Dorsten weiterhin bestehen bleibt, siehe unten.
Zu dieser Krankenhausplanung zeigt sich die CDU Dorsten enttäuscht und irritiert über die Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Entscheidung, die erweiterte Notfallversorgung und die interventionelle Kardiologie am St. Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten nicht zu sichern, benachteilige die Stadt mit ihren 77.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erheblich.
Während Städte wie Recklinghausen (112.000 Einwohner), Bottrop (119.000 Einwohner) und weitere Gemeinden im Kreis Recklinghausen mindestens einen Intensivversorgungsstandort erhalten, wird Dorsten künftig intensivmedizinisch unterversorgt sein. CDU-Bundestagskandidat Nicklas Kappe kritisierte: „Diese Entscheidung kann ich weder objektiv noch subjektiv nachvollziehen. Hier muss das MAGS aus meiner Sicht nacharbeiten.“
Kritik an unberücksichtigten Faktoren
Die CDU Dorsten bemängelt weiter, dass wesentliche Argumente in der Planung übersehen wurden: Geplante Infrastrukturmaßnahmen, wie die Erneuerung der Lippebrücken (B 224 / B 225) durch Straßen.NRW, werden die Erreichbarkeit von Notfallstandorten massiv beeinträchtigen. Der reduzierte Verkehrsfluss könnte im Notfall lebensrettende Minuten kosten.
Demografische Entwicklung
Dorsten hat ein überdurchschnittliches Durchschnittsalter im Vergleich zu Land und Bund. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an kardiologischen und intensivmedizinischen Leistungen.
Ungleichgewicht im Versorgungsnetz
Im Vergleich zu umliegenden Städten entstehe eine klare Benachteiligung. Die CDU warnt vor negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Trotz eines Vorschlags, dem Standort Dorsten zumindest eine befristete Zusage für zwei Jahre zu erteilen, blieb das MAGS bei seiner ablehnenden Haltung. Dies lässt den Eindruck entstehen, dass der Sachverhalt nicht sorgfältig geprüft wurde.
Appell für gerechte Planung
Bereits in der letzten Ratssitzung des Jahres 2024 wurden die Fehlentscheidungen des MAGS deutlich kritisiert. Jan Heppner, Vorsitzender der CDU Dorsten, betonte: „Wir fordern eine Krankenhausplanung, die die Bedürfnisse der Menschen vor Ort ernst nimmt. Es geht um die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger – und die darf nicht zur Verhandlungsmasse werden.“
Es geht um Lebensrealität und Menschen
Der Seniorenvorsitzende der CDU Dorsten, Lambert Lütkenhorst, ergänzte: „Es geht nicht nur um Zahlen oder Karten, sondern um die Lebensrealität der Menschen in Dorsten.“ Besonders ältere Menschen, Familien und die gesamte Bevölkerung verdienen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.“
Die CDU Dorsten appelliert eindringlich an das MAGS, seine Entscheidung zu überdenken und eine faire Verteilung der Intensivversorgungsstandorte sicherzustellen.
Leistungsgruppen St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten
Leistungen im Überblick. In diesem Bereich finden Sie ausführliche Informationen dazu, gemäß der neuen Krankenhausplanung und Leistungen (Stand: 16.12.2024).
- Allgemeine Innere Medizin
- Komplexe Gastroenterologie (Behandlung der Verdauungsorgane)
- Komplexe Pneumologie
- Allgemeine Chirurgie
- Endoprothetik Hüfte (Künstlicher Ersatz des Hüftgelenks)
- Endoprothetik Knie (Künstlicher Ersatz des Kniegelenks)
- Allgemeine Frauenheilkunde
- „Geburten“
- Geriatrie (Altersmedizin)
- Intensivmedizin
In einer gemeinsamen Pressekonferenz in Düsseldorf haben Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und maßgebliche Akteure der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse des Planungsverfahrens vorgestellt: Der neue Plan führt landesweit zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessert und die ortsnahe Notfallversorgung weiter sichergestellt wird.
Die Regelungen der neuen Krankenhausplanung treten landesweit grundsätzlich am Dienstag, 1. April 2025, in Kraft, um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umsetzung der nötigen Veränderungen zu geben.