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Katzensteuer Dorsten, Bürgerantrag: Kommt sie oder kommt sie nicht?

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Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag zur Einführung einer Katzensteuer Dorsten abzulehnen. In der Vorlage heißt es, die Diskussion habe es bereits in anderen Kommunen gegeben. Eine Katzensteuer sei zwar grundsätzlich zulässig, allerdings spreche „sowohl der fiskalische als auch der Lenkungsaspekt dagegen“. Foto: Petra Bosse

Ist eine Katzensteuer in Dorsten sinnvoll oder nicht? Was sagt die Stadt? Eine Dorstener Bürgerin hat einen umfassenden Antrag zur Anpassung der Hundesteuersatzung, zur Einführung einer Katzensteuer und zur stärkeren Förderung des Tierschutzes gestellt.

Die Verwaltung hat die Vorschläge geprüft und rät eindeutig ab. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Katzensteuer Dorsten tatsächlich entlasten oder neue Probleme schaffen würde.

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Stimmen aus der Stadtgesellschaft

Conny Sander, die sich in Dorsten ehrenamtlich um Streunerkatzen kümmert und eigene Tiere kastrieren lässt, sieht die Pläne zwiespältig. „Im Großen und Ganzen finde ich die Idee okay. Nicht gut, sondern okay“, sagt sie. Die Tierliebhaberin wirft jedoch die Frage der praktischen Umsetzung auf. Schwierigkeiten erwartet sie vor allem bei der Unterscheidung zwischen Hauskatzen und Freigängern. Viele Halterinnen und Halter würden nach ihrer Erfahrung erklären, ihre Tiere seien reine Wohnungskatzen.

Sander berichtet außerdem, dass sie bereits bei der Kastrationspflicht regelmäßig an Grenzen stoße. Sie habe „Hofkatzen in der Falle“, deren Halter dann beteuerten, die Tiere seien nicht in ihrem Besitz.

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Stadtverwaltung argumentiert gegen die Steuer

Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag zur Einführung einer Katzensteuer Dorsten abzulehnen. In der Vorlage heißt es, die Diskussion habe es bereits in anderen Kommunen gegeben. Eine Katzensteuer sei zwar grundsätzlich zulässig, allerdings spreche „sowohl der fiskalische als auch der Lenkungsaspekt dagegen“.

Kernproblem sei die fehlende Registrierungspflicht für Katzen. Die Verwaltung erklärt, eine Katzensteuer sei „kaum kontrollierbar“ und würde „einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, der in keinem Verhältnis zum erwarteten Ertrag steht“.

Zum Haushaltsvergleich nennt Kämmerer Karsten Meyer konkrete Zahlen. „Wir rechnen im Jahr 2026 mit rund 730.000 Euro Einnahmen aus der Hundesteuer“, sagt Meyer. Im Gesamtetat spiele dieser Betrag jedoch „eine sehr kleine Rolle“. Zusätzliche Verwaltungskosten durch eine Katzensteuer stünden nach seiner Einschätzung in keinem Verhältnis zu möglichen Mehreinnahmen.

Kämmerer der Stadt Dorsten - Karsten Meyer
Kämmerer Karsten Meyer fasst zusammen: „Wir müssen unsere Ausgaben auf das absolut Notwendige beschränken. Foto: Petra Bosse

Sorge bereitet der Verwaltung zudem, dass mehr Tiere ausgesetzt würden. Damit könnten sich bestehende Probleme im Stadtgebiet verschärfen. Nach Angaben der Stadt gebe es derzeit bundesweit keine einzige Kommune, die eine Katzensteuer erhebt.

Hundesteuer: Keine Senkung und keine neuen Ermäßigungen

Der Bürgerantrag enthält daneben umfangreiche Vorschläge zur Hundesteuersatzung. Gefordert wird unter anderem eine Reduzierung der Hundesteuer auf 100 Euro, Ermäßigungen für Hunde aus dem Tierschutz und steuerliche Vorteile für Seniorinnen und Senioren.

Die Stadt verweist auf die Grundsatzentscheidung, Ermäßigungen möglichst nicht einzuführen. Neue Befreiungstatbestände würden aus Sicht der Verwaltung zu einer unübersichtlichen Regelung führen und hohen Verwaltungsaufwand verursachen.

Auch die beantragte Befreiung für Hunde mit Behinderungen lehnt die Verwaltung ab. Diese würde eine Einzelfallprüfung erfordern, die im Alltag kaum leistbar sei.

Assistenzhunde: Teilweise Zustimmung

An einer Stelle folgt die Verwaltung dem Bürgerantrag. Die Steuerbefreiung für Hunde, die ausschließlich Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis helfen, soll präziser gefasst werden. Die Stadt übernimmt hierzu die Formulierung der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

Keine Zweckbindung der Hundesteuer

Der Antrag umfasst außerdem den Vorschlag, einen Teil der Hundesteuereinnahmen zweckgebunden an Dorstener Tierschutzvereine auszuzahlen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sieht die Verwaltung dazu jedoch keinen Spielraum. Freiwillige Leistungen seien nur zulässig, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft gesichert sei.

Kämmerer Karsten Meyer fasst dies so zusammen: „Wir müssen unsere Ausgaben auf das absolut Notwendige beschränken. Freiwillige Leistungen sind in der aktuellen Haushaltslage kaum darstellbar.“

Ausblick

Der Rat der Stadt Dorsten wird nun über den Bürgerantrag beraten. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Einführung einer Katzensteuer Dorsten weder organisatorisch sinnvoll noch finanziell tragfähig. Die bestehenden Regelungen zur Hundesteuer sollen weitgehend bestehen bleiben.

Das Thema steht am 10. Dezember im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung.

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