StartLokalesKreis RecklinghausenKeine Maskenpflicht mehr in Fußgängerzonen und an belebten Plätzen

Keine Maskenpflicht mehr in Fußgängerzonen und an belebten Plätzen

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Kreis Recklinghausen hebt Allgemeinverfügung auf. Das gilt auch für die Stadt Dorsten.

Bitte beachten: Laut Coronaschutzverordnung des Landes gilt weiterhin, unabhängig des aktuellen Inzidenzwertes, eine Maskenpflicht auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von Geschäften und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft, innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang und dem dazugehörigen Parkflächen.

Kreis Recklinghausen (pd). Bürger müssen ab Samstag, 12. Juni, keine Maske mehr in Fußgängerzonen und an belebten Plätzen im Kreis Recklinghausen tragen – die Maskenpflicht wird aufgehoben. Auch wenn der Kreis seine Allgemeinverfügung aufhebt, steht es den Städten frei, eigenen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus zu erlassen.

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Darauf haben sich der Kreis Recklinghausen und seine zehn Städte mit Blick auf die sinkende 7-Tage-Inzidenz geeinigt. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises wurde aufgehoben und tritt um Mitternacht außer Kraft.

„Die niedrigen Fallzahlen ermöglichen uns einen großen Schritt in Richtung Normalität. Dazu gehört auch, dass wir unsere über die Coronaschutzverordnung hinausgehenden Maßnahmen aufheben“, erklärt Landrat Bodo Klimpel. Weiterhin beachtet werden müssen aber die grundlegenden Hygiene-Regeln. „Bitte halten Sie auch weiterhin Abstand zu anderen. Denn auch wenn die Zahl der Neuinfektionen sinkt, haben wir die Pandemie noch nicht überstanden. Jetzt ist es an jedem einzelnen von uns, eine erneute stärkere Ausbreitung des Virus zu verhindern.“

Die Maskenpflicht gilt weiterhin an allen durch die Coronaschutzverordnung des Landes in §5 definierten Orten, zum Beispiel in Bus und Bahn, beim Frisör oder in geschlossenen Räumlichkeiten wie Museen, Bibliotheken oder Kinos.

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