Weitere Lockerungen der Corona-Regeln
Einige dieser Lockerungen sind zusätzlich an die Inzidenz-Stufe des Landes geknüpft. Das Land NRW befindet sich ab Freitag ebenfalls in der Stufe 1.
Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 35. Dies hat auch das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Verlauf des Inzidenzwertes im Kreis und der Stadt Dorsten
Kreis Recklinghausen: 24,4 (26,4) (27,7) (26,7) (33,7) (38,9) (45,8) (46,1) (40,9) (39,1) (40,1)(41,4) (40,7)
Dorsten: 21,4 (22,4) (20,1) (25,4) (22,8) (24,1) (21,4) (20,1) (14,7) (17,7) (18,7) (21,4) (34,8)
Damit fällt der Kreis Recklinghausen ab Freitag, 11. Juni, unter die Inzidenz-Stufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Bürger des Kreises bedeutet dies weitere Lockerungen der Corona-Regeln.
So sind beispielsweise Treffen im öffentlichen Raum ab Freitag von Personen aus fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung möglich. Außerdem können sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten mit negativem Testergebnis treffen. Genesene oder Personen mit vollständigem Impfschutz werden bei beiden Möglichkeiten nicht mitgerechnet.
Einige dieser Lockerungen sind zusätzlich an die Inzidenz-Stufe des Landes geknüpft. Das Land NRW befindet sich ab Freitag ebenfalls in der Stufe 1.