StartUmweltLärm durch Laubbläser und Laubsauger - Es geht auch anders

Lärm durch Laubbläser und Laubsauger – Es geht auch anders

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.Laubläser nerven, denn sie sind unüberhörbar. Foto: Petra Bosse

Herbstzeit ist gleich die Zeit der Laubbläser und Laubsauger. Sie nerven, denn sie sind unüberhörbar. Der Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern führt aber häufig zu Diskussionen

Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Der Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern führt aber häufig zu Diskussionen, denn viele dieser Geräte verursachen Lärm und Emissionen durch die Verbrennungsmotoren.

Laubbläser-Herbst

Einsatz von Laubbläsern ist eingeschränkt

Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen in drei Metern Entfernung einen Schalldruckpegel von rund 91 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Deshalb dürfen diese besonders lauten Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken.

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Außerdem gilt nach Meinung von Fachleuten, dass eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr ist. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird.

Laub haken statt Bläser

Einfach und schneller mit einem Laubrechen

Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es Energiesparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird.

Lärmschutzverordnung

In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen.

Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers

Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet.

Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals um etwa 4 dB(A) geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen.

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