Mit dem bundesweiten Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ Ende Oktober 2024 ändern sich auch die Abläufe für die Beantragung und Verlängerung von Jagdscheinen. Besonders im Kreis Recklinghausen sind die Auswirkungen dabei deutlich spürbar. Die bisherigen, unkomplizierten Verfahren gehören der Vergangenheit an.
Stefan Badners, Fachdienstleiter Ordnung beim Kreis Recklinghausen, erklärt die Neuerungen. „Bisher konnten Verlängerungsanträge für Jagdscheine zügig bearbeitet werden, da alle nötigen Schritte bereits durch die Untere Jagdbehörde vorbereitet waren. Diese direkte Bearbeitung ist nun nicht mehr möglich.“
Neues Verfahren bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Grund für die Verzögerungen ist eine geänderte Zuständigkeit: Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Bundesjagdgesetz und Waffengesetz dürfen nun ausschließlich von den Waffenbehörden durchgeführt werden. Die Untere Jagdbehörde kann dabei den Überprüfungsprozess lediglich anstoßen, wenn ein vollständiger Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins vorliegt.
Zusätzlich müssen die Waffenbehörden künftig die Bundespolizei und den Zoll in die Überprüfung einbinden. Diese komplexeren Abläufe führen dann unweigerlich zu längeren Bearbeitungszeiten.
Empfehlungen für Jagdscheininhaber
Carolin Adam von der Unteren Jagdbehörde bittet um Geduld und Verständnis: „Wir bitten alle Jagdscheininhaberinnen und -inhaber, deren Jagdschein zum 31. März 2025 ausläuft, zunächst unser Informationsschreiben abzuwarten. Darin werden alle relevanten Schritte zur Verlängerung genau erläutert.“
Adam appelliert zudem, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. „Das würde die ohnehin angespannte Ressourcenlage weiter belasten. Unser Ziel ist es, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.“
Viele Betroffene im Kreis Recklinghausen
Im Kreis Recklinghausen besitzen etwa 3.000 Personen einen gültigen Jagdschein. Rund ein Drittel davon muss ihren Jagdschein bis Ende März 2025 verlängern lassen. Die Behörden appellieren an die Geduld der Jagdscheininhaberinnen und -inhaber und bitten zudem um Verständnis für die neuen, gesetzlich bedingten Bearbeitungszeiten.