Die ohnehin schon marode Lippebrücke südlich vom Hervester Dorfkern ist ab dem 22. Februar zeitweise gesperrt. Grund sind Gehölzarbeiten zur Vorbereitung für den Neubau.
Der Bau einer neuen Brücke als Ersatz für die marode Lippebrücke Hervest rückt näher. Zur Vorbereitung müssen im künftigen Baufeld Gehölzbestände zurückgeschnitten und teilweise entfernt werden, bevor die Artenschutzzeit beginnt.
Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, 22. Februar, und werden durch ein vom Regionalforstamt NRW beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Je nach Witterung wird die Maßnahme voraussichtlich drei Tage dauern. In dieser Zeit ist die Brücke gesperrt. Um die Dauer der Arbeiten und somit auch die Beeinträchtigung der Anwohner so kurz wie möglich zu halten, werden Großgeräte eingesetzt.
Natur in der Umgebung der Brücke ist sensibel
„Die Lippebrücke Hervest liegt in einem besonders schützenswerten Gebiet. Darum gelten für die Arbeiten für die Herstellung der Behelfsbrücke und den Bau der künftigen Brücke auch besonders hohe Anforderungen, um Pflanzen und Tiere möglichst wenig zu beeinträchtigen“, erklärt Regina Thümmler vom Fachdienst Tiefbau beim Kreis Recklinghausen.
Entsprechend sensibel und umfangreich seien die gutachterlichen Vorarbeiten im Rahmen der Planungen für die Errichtung einer Behelfsbrücke bis zum Ersatzneubau gewesen. Über Monate wurden die wildlebenden Tierarten vor Ort gesichtet und vorhandene Baumhöhlen umfänglich kartiert. Um im Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September die dort vorkommenden Arten nicht zu stören, setzt der Kreis die Gehölz-Arbeiten kurzfristig um.
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Naturschützer sind in die Planung eingebunden
Im vergangenen Jahr wurde dann unter Mitwirkung der Unteren Naturschutzbehörde und einem Gutachter für Umweltplanung ein Konzept entwickelt. In diesem sollen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes Berücksichtigung finden. Darin ist festgelegt, dass so wenig wie möglich, aber doch so viel wie nötig geschnitten und entfernt wird. So wollen die Planer die Tier- und Pflanzenvorkommen bestmöglich schützen. Die freizuschneidenden Bereiche sind in gemeinschaftlichen Terminen mit den Naturschutzbehörden und dem Gutachterbüro genau festgelegt worden. Der Naturschutzbeirat des Kreises Recklinghausen ist ebenfalls im Vorfeld eingebunden worden.




























