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Mordfall Dorsten: Neue Erkenntnisse zum gewaltsamen Tod von Mutter und Kind

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Dorsten: Zwei Verdächtige im Mordfall – viele Fragen ungeklärt

Nach dem gewaltsamen Tod einer 32-jährigen Frau und ihrer eineinhalbjährigen Tochter in Dorsten-Holsterhausen am 29. Juni 2025 gibt es neue Erkenntnisse zu den laufenden Ermittlungen. In einer Antwort auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Markus Wagner (AfD) hat der nordrhein-westfälische Justizminister am 15. August 2025 im Einvernehmen mit dem Innenminister den aktuellen Stand dargelegt. Demnach laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen weiterhin auf Hochtouren.

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Polizei Mord Dorsten Holsterhausen Tote Frau Kleinkind
Ein Team der Spurensicherung im Einsatz am Tatort in Dorsten-Holsterhausen. Foto: Petra Bosse/Archiv

Ermittlungen wegen zweifachen Totschlags

Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Essen werde gegen zwei Tatverdächtige ermittelt: einen 16-Jährigen und einen 26-Jährigen. Beide stünden im Verdacht, in den Mordfall verwickelt zu sein.

Der 16-Jährige, der ebenfalls in Dorsten wohnt, sei aufgrund eines dringenden Tatverdachts festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Laut Berichten soll er eng mit dem 26-jährigen Bruder der Getöteten befreundet gewesen sein. Zwischen diesem und seiner Schwester soll es vor der Tat zu einem heftigen Streit gekommen sein.
Bei dem 26-jährigen Bruder der Getöteten bestehe hingegen lediglich ein Anfangsverdacht. Die Ermittlungen zu Tathergang und Motiv seien noch nicht abgeschlossen.

Polizeiliche Erkenntnisse zu den Tatverdächtigen

Laut Bericht gebe es bei einem der beiden Tatverdächtigen polizeiliche Vorerkenntnisse. Der 16-Jährige sei bereits in drei Fällen in Erscheinung getreten: wegen Hausfriedensbruchs, vorsätzlicher einfacher Körperverletzung sowie eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Der zweite Tatverdächtige sei bislang nicht polizeilich aufgefallen.
Die Behörden betonten, dass diese Erkenntnisse allein keine Rückschlüsse auf die Schuld zuließen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.

Keine Einträge im Bundeszentralregister

Wie aus der Antwort des Justizministeriums hervorgeht, seien die Bundeszentralregisterauszüge der beiden Beschuldigten ohne Eintragungen. Damit liegen aktuell keine Vorstrafen vor.

Staatsangehörigkeit der Beschuldigten

Beide Tatverdächtigen besitzen nach Angaben der Staatsanwaltschaft die ukrainische Staatsangehörigkeit.

Ermittlungen dauern an

Die Ermittler arbeiten weiterhin daran, den genauen Tathergang und das Motiv zu klären. Laut Ministerium gebe es derzeit noch viele offene Fragen. Weitere Ergebnisse sollen veröffentlicht werden, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

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