Müssen Bürger in Dorsten künftig selbst zur Kasse gebeten werden, wenn sie den Rettungsdienst brauchen?
Seit der Entscheidung in Essen und der aktuellen Debatte um Festbeträge der Krankenkassen sorgt das Thema auch in Dorsten für Verunsicherung. Der Rat der Stadt Dorsten hat inzwischen reagiert, mit einer neuen Gebührensatzung, klaren Worten des Bürgermeisters und der Zusicherung, dass sich im Notfall niemand zurückhalten soll, die 112 zu wählen.
Neue Gebührensatzung beschlossen, Anwendung vorerst ausgesetzt
Der Rat der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 eine neue Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes beschlossen. Damit greift die Stadt Dorsten die landesweite Diskussion um die Finanzierung von Rettungseinsätzen auf.
Mit der Satzung wurde zunächst lediglich die rechtliche Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren direkt mit Patientinnen und Patienten abzurechnen. In § 5 Absatz 4 heißt es: „Beschränkt die Kasse die Übernahme der Gebühr gem. § 133 Abs. 2 SGB V auf Festbeträge oder übernimmt die Kasse die Gebühr nicht oder nur zum Teil, wird der Gebührenschuldner gemäß § 4 direkt zur Zahlung des Gesamt- oder Restbetrages der Gebühr herangezogen.“
Im Protokoll zur Sitzung wird jedoch ausdrücklich festgehalten, dass diese Regelung zunächst nicht angewendet wird. Hintergrund sind laufende Gespräche auf Bundes- und Landesebene mit dem Ziel, gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Lösung zu finden. Zudem wurde klargestellt, dass der Rat vor einer möglichen Anwendung erneut befasst wird. Unter diesen Voraussetzungen wurde die Satzung einstimmig beschlossen.
Deutlicher Appell: Im Notfall immer die 112 wählen
Begleitet wurde der Beschluss von einem eindringlichen Appell des Bürgermeisters und der Fraktionen. Bürgermeister Tobias Stockhoff machte deutlich, dass Bürger sich durch die aktuelle, von den gesetzlichen Krankenkassen ausgelöste Diskussion nicht verunsichern lassen sollten. „In einem Notfall kann und soll jederzeit die 112 gewählt werden“, betonte Stockhoff ausdrücklich.
Zugleich kritisierte der Bürgermeister die Haltung der Krankenkassen deutlich. Die Weigerung zur vollständigen Kostenübernahme bezeichnete er als „einen deutlichen Affront gegen die kommunale Familie und die Versicherten“. Darüber hinaus stellte Stockhoff klar, dass ein Dritter, der für einen Patienten einen Notruf auslöst, niemals für die Kosten eines Rettungseinsatzes in Anspruch genommen wird. Dies gelte ausdrücklich nicht bei böswillig ausgelösten Fehlalarmen.
Laut Stadt Dorsten: Neue Standorte und hohe Investitionen
Nach Angaben der Stadt Dorsten steht die Gebühren- und Finanzierungsdebatte in engem Zusammenhang mit erheblichen Investitionen in den Rettungsdienst. Geplant ist unter anderem ein zusätzlicher Rettungsdienststandort am St. Elisabeth-Hospital.
Dort sollen ein Notarzteinsatzfahrzeug, ein 24-Stunden-Rettungswagen sowie ein 24-Stunden-Krankentransportwagen stationiert werden. Ein erster Entwurf für die neuen Räumlichkeiten liegt vor, das Projekt befindet sich jedoch noch am Anfang der Planung.
Konkreter ist der Stand in Lembeck. Die neue Rettungswache in Dorsten-Lembeck soll voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Dienst gehen. Die monatliche Miete beträgt 22.600 Euro und wird an InfraDOR Dorsten gezahlt.
Auch der Standort Wulfen steht im Fokus
Auch der Standort Wulfen stehe im Fokus. Die bestehende Rettungswache aus dem Jahr 1981 entspreche weder der DIN 13049 noch den aktuellen Arbeits- und Gesundheitsschutzrichtlinien. Der Gebäudezustand weise erhebliche Mängel auf, eine Sanierung gelte als wirtschaftlich fraglich.
Geplant sei daher ein Neubau am Wittenberger Damm in Wulfen-Barkenberg. Nach Angaben der Stadt gewährleiste dieser Standort die planerische Erreichbarkeit der Bevölkerung in Wulfen und Wulfen-Barkenberg innerhalb der Hilfsfrist von acht Minuten.
Notarztgestellung und steigende Gebühren
Ein weiterer Kostenfaktor sei die Notarztgestellung. Auf Grundlage der bestehenden Vereinbarung stellt das St. Elisabeth-Hospital an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr einen Notarzt. Für das Jahr 2026 fordert das Krankenhaus dafür eine Vergütung in Höhe von 731.000 Euro.
Parallel dazu sollen die Gebühren für Rettungsdiensteinsätze deutlich steigen. Für einen Rettungswagen ist eine Erhöhung von 695 auf 1.023 Euro vorgesehen, für einen Notarztwagen von 1.127 auf 1.354 Euro. Auch die Gebühren für Krankentransporte sowie die Kilometerpauschale sollen angehoben werden.
Dorsten wartet auf übergeordnete Lösung
Anders als in Essen, wo bereits ein Eigenanteil von 267 Euro für einen Rettungswageneinsatz beschlossen wurde, setzt Dorsten derzeit auf eine politische Lösung auf Bundes- und Landesebene. Ob und wann Patientinnen und Patienten künftig finanziell beteiligt werden, ist offen und bleibt einer erneuten Entscheidung des Rates vorbehalten.
In einem Notfall kann und soll jederzeit die 112 gewählt werden
Bürgermeister Tobias Stockhoff




























