18 bestätige Coronafälle in Dorsten – Was die Allgemeinverfügung anbelange, so gibt es täglich neue Erlasse.
Viele Anfragen nach den erheblichen Einschnitten ins Geschäftsleben
Dorsten (pd). Die durchaus erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und des Geschäftslebens in Dorsten, die seit Mittwoch nach Erlass des Landes gelten, haben zu etlichen Nachfragen an die Stadtverwaltung geführt.
Dabei gab es im wesentlichen zwei Themenkreise:
Bürgerinnen und Bürger haben in Sorge um den Infektionsschutz darauf hingewiesen, dass Geschäfte geöffnet sind, die eigentlich schließen müssten.
Unternehmer und auch Privatleute haben nachgefragt, was denn noch erlaubt ist. Dabei ging es um Ladenöffnungen, Dienstleistungen, aber auch private Anliegen wie das Abbrennen von Osterfeuern. Auch erste Versuche, Schließungen zu unterlaufen, wurden registriert.
Dabei gibt es durchaus Grauzonen, die bewertet und entschieden werden müssen. Dies ist nicht in jedem Einzelfall auf Anhieb möglich und kann unter Umständen einige Tage dauern. Im Zweifel verfügt die Stadt Dorsten derzeit die Schließung von Geschäftslokalen.
Derzeit sieht es so aus, dass der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmarkt, Abhol- und Lieferdienst, Getränkemärkte, Apotheken Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen Bank und Sparkassen, Poststellen Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel geöffnet bleiben.
Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem heutigen Tag, (18. 3.) geschlossen. Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.
Für Restaurant und Speisegaststätten ist zudem zu regeln, dass diese frühesten ab 6 Uhr öffnen und spätesten ab 15 Uhr schließen.
Imbissbetriebe fallen nicht unter diesem Erlass. Sie können ab 15 Uhr nur einen Fensterverkauf durchführen. Das gilt auch für Lieferservice und Drive In. Hier wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Leute Abstand halten.