StartLokalesKreis RecklinghausenNRW: Update Coronaschutzverordnung ab 28. Mai

NRW: Update Coronaschutzverordnung ab 28. Mai

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Gültige Fassung für den Kreis Recklinghausen ab dem 28. Mai 2021 – Stufe 2 frühestens ab Mittwoch

Diese sieht drei Inzidenz-Stufen vor: Stufe 1 bei einer Inzidenz unter 35, Stufe 2 bei 35,1 bis 50 und Stufe 3 bei 50,1 bis 100. Bei Inzidenzen über 100 greift die Bundesnotbremse. Aktuell befindet sich der Kreis noch bis mindestens Dienstag in der Stufe 3.

Aber auch in der Stufe drei lockert das Land bereits einige Regelung. So ist zum Beispiel die Personenbegrenzung bei Treffen zwischen zwei Haushalten aufgehoben, die vorher auf fünf Personen festgelegt war. Außerdem ist das Einkaufen ohne Terminvereinbarung und ohne negatives Testergebnis möglich.

Stufe 2 frühestens ab Mittwoch

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50 liegen, das Land dies feststellen und dann können weitere Lockerungen am übernächsten Tag in Kraft treten.

So sieht auch die neue Coronaschutzverordnung die Regelung für ihre festgelegten Inzidenzstufen vor. Bedeutet für den Kreis Recklinghausen: Wenn die kreisweite 7-Tage-Inzidenz bis einschließlich Montag unter dem Wert von 50 liegt, könnten die Corona-Schutzmaßnahmen in allen zehn Städten des Kreises ab Mittwoch, 2. Juni, gelockert werden.

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Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen regelt diese Verordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen bezogen auf drei Stufen:

  • 1. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt,
  • 2. die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt, und
  • 3. die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.

Mindestabstand: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands und auch am Sitzplatz.

Welche Regeln gelten ab Inzidenzwert 2
Regelungen NRW2
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