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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Im Stadtsfeld

Veröffentlicht am

Dorsten Nr. 17.3 „Im Stadtsfeld – 3. Abschnitt“ – 3. Änderung

Anlass und Ziel der Planung

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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 17.3 “Im Stadtsfeld – 3. Abschnitt“, 3. Änderung soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zum Verkauf einer öffentlichen Grünfläche mit dem Ziel einer privaten Nutzung ermöglicht werden.

Das Plangebiet ist in dem seit 07.07.1980 rechtsverbindlichen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage / Spielplatz festgesetzt.

Die Errichtung des Spielplatzes wurde jedoch seitdem nicht umgesetzt. Eine Überprüfung im Rahmen der Spielflächenbedarfsplanung ergab, dass diese Fläche nicht benötigt wird.

Der Bebauungsplan Dorsten Nr. 17.3 „Im Stadtsfeld – 3. Abschnitt“, 3. Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenwicklung) aufgestellt werden.

Dieses Verfahren gilt gem. § 13 a Abs. 4 auch für die Änderung eines Bebauungsplanes. Es handelt sich hier um eine Arrondierung innerhalb des Siedlungskörpers. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 wird von der Erforderlichkeit einer Eingriffsregelung, einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a  Absatz 4 BauGB abgesehen.

Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde vorgenommen. Der betroffene Raum umfasst eine Gartennutzung mit Ziergehölzen und einen mittelalten Nadelbaum. Nach örtlicher Überprüfung und Sichtung der naturbezogenen Potentiale ist aufgrund fehlender Habitatstrukturen davon auszugehen, dass kein Vorkommen planungsrelevanter Arten betroffen ist.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet ist ca. 85 m² groß und liegt im Stadtteil Feldmark, südlich der Händelstraße.

Es wird begrenzt:

Im Norden durch einen Garagenhof an der Händelstraße, im Osten durch die westliche Grundstücksgrenze Hans-Pfitzner-Straße 12, im Süden durch die Hans-Pfitzner-Straße und im Westen durch eine öffentliche Grünfläche entlang des Rad-und Fußweges.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

  vom 13.05.2019 bis einschließlich 13.06.2019

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

  1. Übersichtsplan
  2. Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan
  3. Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan
  4. Plankopf
  5. Planzeichnung
  6. Zeichenerklärung 
  7. Entwurfsbegründung – Allgemeiner Teil

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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