Ab dem 20. Dezember 2024 beginnt die öffentliche Auslegung zur geplanten Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“. Betroffen ist der Bereich östlich der Bismarckstraße bis zur Eisenbahnbrücke im Stadtteil Hervest.
Der Bebauungsplan Nr. 207 trat im Jahr 2010 in Kraft und legt unter anderem die Nutzung der Flächen entlang des Alleenradwegs als Mischgebiet (MI) fest. Dies umfasst eine Kombination aus nicht störendem Gewerbe und Wohnen. Allerdings konnten in diesem Teilgebiet seitdem keine Bauvorhaben realisiert werden.
Ein wesentlicher Fortschritt war jedoch der Bau des überregionalen Fuß- und Radweges, der sogenannte Alleenradweg, mit seinem begleitenden Grün sowie der Bahnhofs-Vorplatz. Zudem entsteht aktuell eine Kindertagesstätte (KITA) am Wendehammer „Grüner Weg“.
Durch den Bau der KITA ist die ursprüngliche Planung eines Mischgebietes nicht mehr umsetzbar. Um dieser veränderten städtebaulichen Situation gerecht zu werden, wird der östliche Teil des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren aufgehoben. Dieses Verfahren erlaubt eine Anpassung der Planung ohne eine umfassende Umweltprüfung.
Einblick in die Pläne: Öffentliche Auslegung
Die Bürger sind eingeladen, die Planunterlagen einzusehen und ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Unterlagen liegen im Zeitraum vom 20. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 im Rathaus der Stadt Dorsten aus:
- Ort: Rathaus Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten
- Raum: 2. OG, Haupttreppenhaus
- Öffnungszeiten: Während der regulären Dienststunden
Zusätzlich können die Pläne online eingesehen werden. Über das Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite) oder die städtische Website (www.dorsten.de/planbeteiligung) sind alle relevanten Dokumente zugänglich. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang stehen in der Stadtbibliothek Dorsten sowie in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ öffentliche Lesegeräte bereit.
Mitwirken und informieren
Die öffentliche Auslegung bietet den Dorstenerinnen und Dorstenern die Möglichkeit, sich über die Planänderung zu informieren und aktiv an der Stadtentwicklung zu beteiligen. Durch Einsichtnahme und Stellungnahmen können Bürgerinnen und Bürger ihre Perspektiven einbringen.