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Positives Ergebnis bedeutet Quarantäne für alle

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Positives Testergebnis bedeutet sofortige häusliche Isolation – Kreis Recklinghausen erlässt neue Quarantäneregelung

Bürger mit positivem Ergebnis sowie im gleichen Haushalt lebende Personen müssen sich umgehend in Quarantäne begeben.

Ab Samstag, 7. November, gilt die Quarantäne für Bürger im
Kreis Recklinghausen und Angehörige des gleichen Haushalts bereits mit Erhalt des positiven Ergebnisses als angeordnet.

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Bislang wurden positiv getestete Personen mit dem Anruf des
Gesundheitsamts verpflichtet, sich unmittelbar in Quarantäne zu
begeben.

Täglich rund 200 Fälle

Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen erreichen die
Laborbefunde die örtlichen Gesundheitsämter in einigen Fällen zeitlich
verzögert. Außerdem wird das zeitnahe Bearbeiten der
eingehenden Fälle im Gesundheitsamt trotz Personalaufstockung eine immer größere Herausforderung.

Damit Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen dennoch in kürzester Zeit gelten, hat der Kreis Recklinghausen die automatische Quarantäne ab Samstag, 7. November, per Allgemeinverfügung geregelt: Bürger mit positivem Ergebnis sowie im gleichen Haushalt lebende Personen müssen sich umgehend in Quarantäne begeben.

10 Tage nach der Testung

Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt.

In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens bis zum Ablauf des 10. Tages nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten.

Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage.

Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die neue Regelung soll ergänzend zu den anderen Maßnahmen dafür
sorgen, dass sich möglichst wenige Personen mit dem Corona-Virus
anstecken.

Ergebnisse selbst abrufen

Da viele Labore Getesteten ermöglichen, die Ergebnisse selbst
abzurufen oder diese direkt informieren, kann den Personen das
Testergebnis einige Stunden früher als dem Gesundheitsamt vorliegen.
Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg.

Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne.

Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden. Die unter Quarantäne stehende Person sollte außerdem ihren Arbeitsgeber kontaktieren und auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.

Die Allgemeinverfügung zur Quarantäne, weitere Informationen zum
Vorgehen bei einem positiven Testergebnis sowie Informationen zu
häuslicher Quarantäne gibt es auf der Internetseite des Kreises unter:
www.kreis-re.de/corona

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